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Regelung: Alimente und Unterhalt für Kinder in Österreich

Wirtschafts-Journalist Christoph Varga informiert.
Wirtschafts-Journalist Christoph Varga informiert. ©AVP/orf
Christoph Varga (ORF), Leiter der ZIB-Wirtschaftsredaktion, spricht über die rechtliche Situation bei Scheidungen und klärt darüber auf, welche Regelungen es bei Alimenten gibt.

Jedes Jahr lassen sich in Österreich rund 16.000 Paare scheiden. Das hat auch oft zur Folge, dass es einen Streit über die Höhe von Aliementen gibt und auch entsprechende Unterhaltsforderungen. Die genaue Höhe von Alimenten wird im Scheidungsverfahren festgelegt und sind laut Christoph Varga Einzelfall-Entscheidungen.

Bis zu 22 Prozent vom Netto-Einkommen

Für Kinder bis sechs Jahre müssen 16 Prozent des Netto-Einkommens, von 0 bis 6 Jahren 18 Prozent, von 10 bis 15 Jahren sind es schon 20 Prozent und ab 15 Jahren sogar 22 Prozent. Der volle Satz wird nur für das erste Kind bezahlt, für jedes weitere Kind unter 10 Jahren wird 1 Prozentpunkt abgezogen. Ist das Kind schon über 10 Jahre, dann werden 2 Prozentpunkte subtrahiert. Der Regelbedarf bei Kindern, wie es die Juristen genannt haben, liegt bei Kindern zwischen 204 und 569 Euro. Das kommt aber auf das Alter an. Die Obergrenze bei Alimenten richtet sich nach dem Regelbedarf.

Staat springt ein

Wenn sich Männer vor den Alimenten oder Unterhaltszahlungen drückt, springt der Staat ein. Wie der ORF vom Justizministerium in Erfahrung bringen konnte, bekommen in Österreich 48.000 Personen einen sogenannten Unterhaltsvorschuss.

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