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Reform für 1450: Zentrale Leistungen künftig in allen Bundesländern

Einheitliche Standards für die Hotline 1450 wurden beschlossen.
Einheitliche Standards für die Hotline 1450 wurden beschlossen. ©Canva (Sujet)
Die Gesundheitshotline 1450 bekommt ein einheitliches Basisangebot: Bund, Länder und Sozialversicherung haben sich auf zentrale Leistungen verständigt, die künftig österreichweit gelten sollen. Ziel ist eine bessere Steuerung der Patienten im Gesundheitssystem und eine spürbare Entlastung der Spitalsambulanzen.

Bund, Länder und Sozialversicherung haben sich auf ein Basisangebot für die Gesundheitshotline 1450 geeinigt. Künftig sollen zentrale Leistungen österreichweit angeboten werden, bisher variierten diese in den verschiedenen Bundesländern. Die Bundeszielsteuerungskommission hat in ihrer jüngsten Sitzung einen entsprechenden Beschluss gefasst, teilte das Sozialministerium in einer Aussendung am Sonntag mit.

Einheitliches Basisangebot für Gesundheitshotline 1450 beschlossen

Ziel sei es, Patienten schneller und gezielter durch das Gesundheitssystem zu begleiten, Wartezeiten zu verkürzen und Ambulanzen nachhaltig zu entlasten. Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) zeigte sich überzeugt, diesem mit der 1450 "Schritt für Schritt" näher zu kommen. Laut dem Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse, Andreas Huss, könnten so Fehl- und Überversorgung reduziert werden. Die Gesundheitsberatung 1450 sei in Wien bereits "fest etabliert", betonte der Wiener SP-Gesundheitsstadtrat Peter Hacker und begrüßte, dass nun österreichweit gleiche Standards gelten sollen.

Kürzere Wartezeiten für Patienten und Entlastung für Ambulanzen

Patienten sollen künftig rasch eine medizinisch geschulte Ersteinschätzung darüber erhalten, ob etwa ein Besuch beim Hausarzt, in einer Primärversorgungseinheit oder im Spital erforderlich ist. Damit sollen Wartezeiten verkürzt, der Überblick im System verbessert und Spitalsambulanzen spürbar entlastet werden, hieß es. Die erhobenen Informationen sollen digital verarbeitet und - sofern notwendig - direkt in der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA ) gespeichert werden. In Notfällen soll eine unmittelbare Weiterleitung an den Rettungsdienst möglich sein. In einem nächsten Schritt sollen die Leistungen dann weiter ausgebaut werden.

(APA/Red)

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