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Reform der Erzdiözese Wien wird verlangsamt

Der Reformprozess in der Erzdiözese Wien wird verlangsamt.
Der Reformprozess in der Erzdiözese Wien wird verlangsamt. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Die Wiener Erzdiözese will Pfarren zu größeren Einheiten fusionieren. 660 Pfarren sollen dabei in 140 "Entwicklungsräumen" zusammegefügt werden. Der Prozess soll nun aber verlangsamt werden.

Der Reformprozess der Wiener Erzdiözese – der unter dem Titel “APG 2.1” firmiert – wird verlangsamt. Laut Kathpress kommt es derzeit bei der Umsetzung der Vorgaben zu “unterschiedlichen Geschwindigkeiten”, die nun zu “Anpassungen” führen würden. Kernstück des Vorhabens ist die Organisation der Pfarren in größeren Einheiten.

Begonnen wurde die Wiener Diözesanreform 2008 mit einem Hirtenbrief von Kardinal Christoph Schönborn – dem seit 2009 fünf große Diözesanversammlungen gefolgt seien, wie es hieß. Die Leitlinien für die strukturelle Erneuerung sehen “wesentlich größere Organisationseinheiten” vor. So wurden die ursprünglich rund 660 Pfarren auf dem Gebiet der Erzdiözese Wien 2015 in 140 “Entwicklungsräume” eingeteilt. Innerhalb dieser sollten “verschiedene Formen pfarrlicher Kooperation” bis hin zur Gründung neuer Pfarren (“Pfarre Neu”) beraten und umgesetzt werden.

Pfarren sollen zu größeren Einheiten fusionieren

Bei der Einteilung in Entwicklungsräume sei auch bereits eine Vorentscheidung getroffen worden, welche Pfarren künftig zu einer größeren Einheit zusammengehen sollten. Innerhalb der größeren “Pfarre Neu”, wo mehrere Priester wirken, sollte es wiederum Teilgemeinden geben, die von Laien ehrenamtlich geleitet werden können. Ziel ist laut Erzdiözese, das Personal leichter einsetzen zu können.

Einige “Pfarren Neu” wurden auch bereits errichtet – wobei der Begriff inzwischen ersetzt wurde. Die Einheiten nennen sich nun “Pfarre mit Teilgemeinden”. Nach einer “internen Standortbestimmung” wie es hieß, habe Kardinal Schönborn Modifikationen vorgenommen. Die ursprüngliche Vorgabe, dass bis 2022 immerhin 80 Prozent der Pfarren in den größeren Neu-Pfarren aufgehen sollten, wurde geändert. Die 80 Prozent sollen nun bis dahin zumindest als “Pfarrverband” organisiert sein – wobei die einzelnen Pfarren rechtlich bestehen bleiben.

Sie könnten ihre Pfarrgemeinderäte und Vermögensverwaltungsräte behalten: “Das ist derzeit etwa auch dort von Vorteil, wo Ordenspfarren oder Patronate eine rechtliche Zusammenlegung kompliziert macht.”

(APA/red)

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