Reform der Bezirksgerichte: Wird Bestimmung zu Grenzen gestrichen?
Das Verfassungs-Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920 regelt, dass sich die Grenzen der politischen Bezirke, Gerichtsbezirke, autonomen Bezirke und Ortsgemeinden nicht schneiden dürfen. Diese Bestimmung machte den Justizministern bei ihren Bestrebungen, kleine Gerichtsstandorte zusammenzulegen, immer wieder Probleme. Die Verletzung dieser Verfassungsregelung beschäftigt derzeit auch den VfGH: Betroffene Bezirksgerichte (u.a. jenes von Steyr) versuchten auf diese Weise, die Auflassung oberösterreichischer Standorte unter Justizministerin Karl Beatrix (ÖVP) zu bekämpfen. Die Causa war Thema der (am 15. März beendeten) Frühjahrssession; ob die Entscheidung schon gefallen ist, war vorerst nicht zu erfahren.
Wird Bezirksgrenzen-Bestimmung gestrichen?
Die Verfassungs- und Justizsprecher von SPÖ (Peter Wittmann, Hannes Jarolim) und ÖVP (Wolfgang Gerstl, Michaela Steinacker) versuchen jedenfalls, die inkriminierte Regelung aus der Übergangs-Verfassung zu streichen. Damit müsste die Bezirksgerichts-Reform nicht rückgängig gemacht werden.
Mehrheit für Antrag ist wahrscheinlich
Der Antrag dürfte auch die nötige Mehrheit bekommen: Denn die FPÖ wird “höchstwahrscheinlich” zustimmen, wie ihr Verfassungssprecher Harald Stefan gegenüber der APA sagte. Denn das Ansinnen sei “sachlich gerechtfertigt”. Er kritisiert allerdings, dass man diesen Schritt nicht rechtzeitig gesetzt hat, ehe man die Bezirksgerichte zusammenlegte. Denn damals habe man verfassungswidrige Beschlüsse gefasst – und steht jetzt vor der “Peinlichkeit” des VfGH-Spruchs.
Grüne sind dagegen
Die Grünen werden den Antrag nicht mittragen. Nicht, weil sie ihn inhaltlich ablehnen. Sie wollen mit der Verweigerung von Verfassungsmehrheiten SPÖ und ÖVP dazu bewegen, dem Minderheitsrecht auf U-Ausschüsse zuzustimmen. “Wir haben mit Zwei-Drittel-Mehrheiten schlechte Erfahrungen gemacht”, sagte Justizsprecher Albert Steinhauser zur APA, die Regierung habe ihr Versprechen, das Minderheitsrecht einzuführen, gebrochen. Über die Bezirksgrenzen-Regelung wäre er grundsätzlich diskussionsbereit. Aber auch ihm missfällt, dass nun angesichts einer drohenden VfGH-Entscheidung eine Regelung “im nachhinein repariert werden soll”.
Nicht betroffen vom SP-VP-Antrag ist das Zustimmungsrecht der Landeshauptleute zur Änderung der Bezirksgerichtssprengel. Dass “Änderungen in den Sprengeln der Bezirksgerichte durch Verordnung der Bundesregierung mit Zustimmung der Landesregierung verfügt” werden, steht zwar im selben Par. 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes. Aber gestrichen werden soll nur der erste Halbsatz – und das Vetorecht steht im letzten Halbsatz. (APA)