Dies berichtet das Nachrichtenmagazin profil in einer Vorausmeldung für die am Montag erscheinende Ausgabe. FPÖ-Landesgeschäftsführer Andreas Guggenberger sieht der Klage gelassen entgegen und verweist auf einen aufrechten Lizenzvertrag mit der Verwertungsgesellschaft AKM.
Fendrich-Manager Peter Fröstl begründet die Klage mit einer möglichen Verletzung von Persönlichkeits- und Urheberrechten. Fendrich sei keineswegs dazu bereit, seine Song-Rechte für einen solchen Zweck zu vergeben.
Für Guggenberger hingegen ist die Verwendung des Lieds durch die Band Austria 2+1 rechtens. Wir haben eine vollkommen andere Rechtsauffassung, sagte er. Da dürfte im Prinzip keine Gruppe irgendwo ein Lied von Herrn Fendrich singen. Die Künstlerrechte werden über die AKM gemanagt, und mit der haben wir als Veranstalter natürlich einen Lizenzvertrag.