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Rechtssicherheit für NS-Entschädigungen

Im jahrelangen Rechtsstreit um Entschädigungen für NS-Opfer ist das letzte noch offene Verfahren in den USA nun nach Anwaltsangaben beendet. Vor dem zuständigen New Yorker Gericht habe er eine Einigung unterzeichnet.

Der Vertreter der Kläger, Anwalt Jay Fialkoff, sagte telefonisch gegenüber der APA, er habe vor dem zuständigen New Yorker Gericht am Mittwoch eine Einigung mit den Vertretern der beklagten österreichischen Unternehmen unterzeichnet.

„Ich bin sehr froh, dass die Kläger nun endlich Geld aus dem Allgemeinen Entschädigungsfonds erhalten können“, zeigte sich Fialkoff nach dem mehrjährigen Rechtsstreit erleichtert. Er erwarte nun in Kürze eine Erklärung Österreichs, dass in dem Fall Rechtssicherheit eingetreten sei.

Der Anwalt hatte in New York das so genannte „Whiteman“-Verfahren geführt, das zum letzten noch anhängigen Verfahren gegen Österreich und einige österreichische Unternehmen im Zusammenhang mit Entschädigungen wurde. Zuletzt hatte Fialkoff selber die Einstellung des Verfahrens angestrebt. Das Verfahren gegen die Republik Österreich war bereits Ende November durch ein Berufungsgericht eingestellt worden.

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