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Rechtsexperte stellt sich gegen Spindelegger

©APA
Die Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen in Österreich ist nach Auffassung des Rechtsexperten Bernd-Christian Funk eine "Frage des guten Willens" und "nicht rechtswidrig".

“Sollte um Asyl angesucht werden, dann kann es auch gewährt werden”, betonte Funk im Gespräch mit der APA am Dienstag. Es gebe keine verfassungsrechtlichen Hindernisse für eine Aufnahme, widersprach Funk Aussagen von Außenminister Michael Spindelegger (V), der am Montag von einem “Systembruch” gesprochen hatte.

Ein Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen ließe sich machen, doch bestehe keine rechtliche Verpflichtung dafür, betonte Funk. “Im Allgemeinen hat das Argument etwas für sich, dass es eine Fehlleistung der USA war und es nun die primäre Aufgabe der USA ist, dies in Ordnung zu bringen. Aber auch der humanitäre Aspekt muss berücksichtigt werden”, so der Rechtsexperte. Für Funk gilt es diese beiden Ebenen zu unterscheiden und fallbezogene Erwägungen zu treffen. “Wenn es sich um jemanden handelt, der als unschuldig gilt, verständlicherweise nicht in den USA bleiben möchte und dem weiteres Ungemach droht, dann kommt der humanitäre Aspekt zum Tragen.”

Dass die Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen kein Bruch der Rechtsordnung sei, betonte auch Gerhard Muzak im Ö1-Morgenjournal am Dienstag. Der Asylrechtsexperte der Uni Wien argumentierte damit, dass es dafür eine besondere Rechtsgrundlage gebe. “Paragraf 3 Absatz 4 des Asylgesetz sieht das sogenannte Asyl von Amts wegen vor.” Dies bedeute, dass Österreich Menschen ohne ein weiteres Asylverfahren als Flüchtling anerkennen könne, wenn sich Österreich völkerrechtlich dazu bereit erklärt habe. “Auf dieser Grundlage wäre es denkbar, Personen aus Guantanamo aufzunehmen”, stellte Muzak fest.

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