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Rechtsanwälte fordern absoluten Geheimnisschutz

Die österreichischen Rechtsanwälte fordern, dass Verschwiegenheit rechtlich abgesichert wird.
Die österreichischen Rechtsanwälte fordern, dass Verschwiegenheit rechtlich abgesichert wird. ©pixabay.com (Sujet)
Die neun Länderkammern und der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) fordern die verfassungsrechtliche Absicherung ihrer Verschwiegenheit.

Die Rechtsanwälte fordern die verfassungsrechtliche Absicherung ihrer Verschwiegenheit. Für die gesamte ihre Mandaten betreffende Korrespondenz und Kommunikation müsse absoluter Geheimnisschutz mit strengem Verwertungsverbot gelten, der durch scharfe Strafen vor Verletzung geschützt ist, verlangen die neun Länderkammern und der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) in einer beim Anwaltstag beschlossenen Resolution.

Verschwiegenheit wird “aufgeweicht”

Seit einiger Zeit seien in Österreich vermehrt Versuche zu beobachten, die rechtsanwaltliche Verschwiegenheit aufzuweichen und auszuhöhlen, wird beklagt. Unmittelbarer Anlass ist die Weitergabe sensibler Daten der Wiener Anwaltskanzlei Lansky durch die Justiz an den parlamentarischen BVT-U-Ausschuss.

Die Abgeordneten haben beschlossen, die E-Mails nicht auszuwerten sondern zurückzugeben – nachdem ÖRAK-Präsident Rupert Wolff gegen den “massiven Rechtsbruch” protestiert hatte.

Staatliche Institutionen brechen Verschwiegenheit

Dennoch stellen die Advokaten “mit großer Besorgnis fest, dass das Grundrecht der Bürger auf vertrauliche Kommunikation mit ihren Rechtsanwälten in Österreich nicht lückenlos geschützt ist”.

Es sei “fatal”, wenn die anwaltliche Verschwiegenheit “ausgerechnet durch staatliche Institutionen gebrochen” und damit Bürgerrechte und der Rechtsstaat verletzt würden.

Vertrauen der Menschen beeinträchtigt

“Der dadurch verursachte Schaden für den Rechtsstaat ist immens und beeinträchtigt das Vertrauen der Menschen in diesen nachhaltig”, kritisieren die Anwälte. Die Verschwiegenheit sei neben der Unabhängigkeit und der absoluten Treue zum Mandanten unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes.

“Alle Menschen müssen darauf vertrauen können, dass sie durch Inanspruchnahme von zur Verschwiegenheit verpflichteten Rechtsanwälten keine Beweismittel welcher Art auch immer gegen sich selbst schaffen.”

(APA/Red)

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