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Rechtliche Aspekte der Wiener Kleingärten: Welche Vorschriften müssen beachtet werden?

In Wiens Kleingärten herrschen eigene rechtliche Regeln und Vorschriften.
In Wiens Kleingärten herrschen eigene rechtliche Regeln und Vorschriften. ©Canva (Sujet)
Das Kleingartenwesen hat in Wien eine lange Tradition. Für viele ist der „Garten im Grünen“ ein willkommener Rückzugsort im Trubel der Großstadt, zugleich ist dieser aber auch rechtlich klar geregelt. Wer einen Kleingarten nutzt, sollte die wichtigsten Vorschriften kennen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Die wichtigsten Bestimmungen finden sich im Wiener Kleingartengesetz (WKlG 1996) sowie im Bundeskleingartengesetz (KlGG). Zusätzlich können die Satzungen des jeweiligen Kleingartenvereins gelten. Diese legen Details wie Nutzung, Pflichten der Mitglieder oder auch Ruhezeiten fest. Hier ein Überblick über die wichtigsten Vorschriften in Wiener Kleingärten.

Wiener Kleingärten: Pacht statt Eigentum

In den meisten Fällen sind Kleingärten nicht Eigentum, sondern werden gepachtet.

  • Der Pachtvertrag regelt die Nutzung des Grundstücks.
  • Kündigungsfristen und Pachtzinse sind gesetzlich festgelegt
  • Unterverpachtung ist in der Regel nicht erlaubt

Baurechtliche Vorschriften

Die Bebauung im Kleingarten ist streng limitiert:

  • Kleingartenhäuser dürfen in Wien nur eine bestimmte Größe haben: Max. 35 m² im Erholungsgebiet und 50 m² bei ganzjähriger Widmung
  • Höchstkubatur: 160 m³ (Erholung) bzw. 265 m³ (Wohnen)
  • Bauhöhe: Max. 5 m bzw. 5,5 m
  • Baubewilligungspflicht: Neu-, Zu- oder Umbauten sind bewilligungspflichtig

Nutzung und Bewirtschaftung

Ein Kleingarten ist in erster Linie für Erholung und Gartenbau gedacht, nicht für gewerbliche Zwecke.

  • Obst- und Gemüseanbau für den Eigenbedarf ist zulässig
  • Dauerwohnen ist nur in als „Kleingarten für ganzjähriges Wohnen“ gewidmeten Zonen erlaubt

Abgaben und Gebühren

Kleingärtner müssen mit mehreren Zahlungen rechnen:

  • Pachtzins an die Stadt Wien oder den Grundeigentümer
  • Mitgliedsbeiträge für den Verein.
  • Abgaben für Wasser, Strom, Müll und Kanal

Rechte und Pflichten im Kleingarten-Verein

Als Mitglied eines Kleingartenvereins hat man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten:

  • Einhaltung der Vereinsordnung
  • Mitwirkung bei Gemeinschaftsarbeiten
  • Einhalten von Ruhezeiten und Rücksicht auf Nachbarn

Erben, Verpachten und Verkaufen

Ein Kleingarten kann vererbt oder an Nachfolger weitergegeben werden, allerdings nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ein freier Verkauf ist nicht möglich. Käufer übernehmen in der Regel den bestehenden Pachtvertrag.

Das Fazit

Kleingärten bieten in Wien eine attraktive Möglichkeit, Natur und Erholung mitten in der Stadt zu genießen. Allerdings gelten strenge Regeln, insbesondere beim Bauen, Nutzen und Verpachten. Wer sich frühzeitig über die gesetzlichen Grundlagen informiert und Vereinbarungen einhält, kann seinen Garten sorgenfrei genießen.

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(Red.)

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