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Rechnungshof prüft Ära Drozda (SPÖ)

Die Untersuchung wird gegen Thomas Drozda (SPÖ) eingeleitet.
Die Untersuchung wird gegen Thomas Drozda (SPÖ) eingeleitet. ©APA/Barbara Gindl
Die ÖVP und FPÖ hat eine Untersuchung durch den Rechnungshof (RH) einleiten lassen, die den SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda als Geschäftsführer der Burgtheater GmbH durchleuchten soll.

Es geht um den Zeitraum von der Ausgliederung 1999 bis zum Geschäftsjahr 2008/09. Trotz “massiver Vorwürfe” gegen den späteren Kulturminister Drozda seien vom RH bis dato ausschließlich die Geschäftsjahre 2009 bis 2014 untersucht worden, ließ FPÖ-Klubobmann und Kultursprecher Walter Rosenkranz die APA schriftlich wissen. Dieser Bericht liefere aber genügend Hinweise, dass es mutmaßlich bereits unter Drozdas Geschäftsführung zu zahlreichen Ungereimtheiten gekommen sei.

“Es ist dringend notwendig, dass der Rechnungshof die Rolle Drozdas genau unter die Lupe nimmt”, meinte Rosenkranz: “In seiner Zeit als kaufmännischer Direktor ist ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden. Die Verantwortung Drozdas muss hier aufgeklärt werden.”

Prüfung durch Rechnungshof: Bilanzen sollen gefälscht worden sein

ÖVP-Kultursprecherin Maria Großbauer formulierte es um einiges vorsichtiger. “Im Sinne einer möglichst vollständigen und umfassenden Aufklärung ist die Gebarungsprüfung des Zeitraumes, in dem Thomas Drozda Geschäftsführer der Bundestheater GmbH war, unerlässlich. Denn dieser Zeitraum wurde bisher noch nicht geprüft. Somit kann die Aufklärungslücke geschlossen werden”, teilte sie mit.

Die FPÖ bezieht sich auf die Berichterstattung der Plattform “Addendum” aus dem Vorjahr. Ex-Direktor Matthias Hartmann hatte dabei Anschuldigungen gegen Drozda erhoben und ein “vorsätzliches Wegschauen” der Politik kritisiert. So seien unter Geschäftsführer Drozda und dessen Nachfolgerin Silvia Stantejsky Bilanzen bereits vor Hartmanns Bestellung zum künstlerischen Direktor gefälscht worden.

Drozda (SPÖ) weist jegliche Vorwürfe zurück

Drozda hatte dies bereits im November des Vorjahres zurückgewiesen, er sprach von “tatsachenwidrigen und rufschädigen Behauptungen” und behielt sich rechtliche Schritte vor. Eine von Hartmann in den Raum gestellte Bilanzfälschung während seiner Zeit am Burgtheater sei bereits Gegenstand einer anonymen Anzeige gewesen, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden allerdings eingestellt, so Drozda. Er verwies auch auf eine 2008 durchgeführte Steuerprüfung, die keinerlei Beanstandungen ergeben habe.

Mit der Dienstag eingebrachten Prüfung des Burgtheaters haben ÖVP und FPÖ der Opposition bis auf Weiteres die Möglichkeit genommen, eine weitere Rechnungshofprüfung in Auftrag zu geben. Obwohl die Koalition die Prüfung des Staatstheaters auch mit ihrer Mehrheit hätte beschließen können, hat sie dafür nämlich ein Minderheitenrecht benutzt, das auf maximal drei gleichzeitige Prüfungen begrenzt ist.

Das Parlament hat zwei verschiedene Möglichkeiten, den Rechnungshof mit einer Sonderprüfung zu beauftragen: Entweder per Beschluss mit Koalitionsmehrheit oder wenn eine Minderheit von 20 Abgeordneten das wünscht. Wesentlicher Unterschied: das Minderheitenrecht ist auf maximal drei parallel laufende Prüfungen begrenzt.

Dieses Kontingent ist mit der von ÖVP und FPÖ eingeleiteten Burgtheater-Prüfung nun ausgeschöpft. Denn eine noch von den Grünen angestoßene Untersuchung des Informationsaustausches zwischen Finanzämtern läuft noch, und die SPÖ hat am Dienstag die Prüfung der Generalsekretäre in den Ministerien in Auftrag gegeben. Somit kann die Opposition nun keine weitere Sonderprüfung anstoßen. Dies ist laut Nationalrats-Geschäftsordnung erst dann wieder möglich, wenn zumindest einer der drei ausständigen Prüfberichte an den Nationalrat übermittelt wurde.

Der ÖVP-Klub begründete das Vorgehen auf APA-Anfrage einerseits mit der zeitlichen Eingrenzung des Prüfansuchens und andererseits damit, dass die Prüfung eine Fortsetzung des ersten Rechnungshofberichts zum Burgtheater sei – und die habe Wolfgang Zinggl (früher Grüne, nun Liste Jetzt) ebenfalls per Minderheitenrecht in Auftrag gegeben. Tatsächlich wurde die damalige Prüfung aber nicht von Zinggl, sondern von Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) beauftragt. Jetzt-Klubchef Zinggl kritisiert das Vorgehen der Koalition denn auch als Versuch, der Minderheit Kontrollmöglichkeiten zu nehmen: “Es ist relativ einfach: die Regierungsfraktionen wollen offensichtlich auch hier die Usance verletzten, dass dieses Instrument als Minderheitenrecht genutzt wird.”

Er verweist darauf, dass die Koalition ihre neuerliche Burgtheaterprüfung auch per Mehrheitsbeschluss hätte einleiten können. Von dieser Möglichkeit haben ÖVP und FPÖ am Dienstag nämlich ebenfalls gebraucht gemacht und eine Prüfung der Amtszeit der SP-Gesundheitsminister in Auftrag gegeben, zeitlich eingegrenzt auf die Jahre 2009 bis 2017. Auch eine neuerliche Burgtheaterprüfung auf Antrag des zuständigen Ministers Gernot Blümel (ÖVP) wäre möglich gewesen, ohne die Minderheitenrechte zu schmälern.

(APA/Red)

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