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Rauchverbot: Initiative plant Klagen gegen Wirte

Die "Österreichische Schutzgemeinschaft für Nichtraucher" will gegen Wirte vorgehen, die sich nicht an das gesetzliche Rauchverbot halten. Uneinsichtigen Gastronomen soll mit Unterlassungsklagen zu Leibe gerückt werden.

“Ein Verstoß gegen das Tabakgesetz ist nicht nur eine Verwaltungsübertretung, sondern auch ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb”, begründete Wirtschaftsanwalt Clemens Pichler am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Wien diesen Schritt.

Gastronomen sollten sich nicht in die Illegalität gezwungen fühlen, um Umsatzeinbußen zu vermeiden, so der Jurist über die Situation der Wirte, die sich nicht an das Verbot halten. “Diesem Versuch, sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, wird künftig mit einer Unterlassungsklage gegenübergetreten.” Auf diese Weise könne man Kleinkriege zwischen den Gastronomiebetrieben verhindern.

Gegründete wurde eine neue Online-Plattform des “Vereins zur Durchsetzung von Nichtraucherschutzbestimmungen” (http://www.wettbewerbsverzerrung-gastronomie.at). Diese sei eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmer und Privatpersonen, um Gastwirte, die sich bewusst nicht an das Tabakgesetz halten, zu melden. Die Schutzgemeinschaft werde in Kooperation mit dem Verein die Verstöße abmahnen und eine Unterlassungserklärung fordern.

“Sollte diese nicht unterschrieben retourniert werden, wird beim Landesgericht eine Unterlassungsklage gegen den jeweiligen Gastronomen eingebracht”, sagte Pichler. Durchschnittlich dürfte dann der Wirt bei einem solchen Verfahren mit Kosten von bis zu 10.000 Euro rechnen. Als letzte Instanz wäre sogar eine Haftstrafe denkbar.

Der Leiter der Schutzgemeinschaft, Robert Rockenbauer, nimmt an, dass sich rund 60 Prozent der heimischen Gastronomen aufgrund des Wettbewerbvorteils nicht an das Tabakgesetz halten. Die Einführung eines generellen Rauchverbotes wäre eine Lösung, um den Nichtraucherschutz optimal zu gewährleisten, erklärte er. Erst das Schaffen eines eigenen, baulich abgetrennten Raumes mit Unterdruck, automatischem Türschließer, eigenem Belüftungssystem und einem Betretungsverbot für Kinder und Jugendliche würde dem blauen Dunst Einzug in die Lokalität verschaffen. Dem Gesundheitsministerium wurde dies anhand einer Studie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften bereits 2007 vorgelegt.

Für den Universitätsprofessor Manfred Neuberger von der Medizinischen Uni Wien ist das Tabakgesetz eine “Trauerspiel ohne Ende”. Es sei zwar ratifiziert worden, doch die Umsetzung lasse zu wünschen übrig. Dies gehe vor allem auf Kosten von Kindern und Passivrauchern. So übertrafen laut Neuberger kürzlich durchgeführte Feinstaubmessungen in einigen Wiener Lokalen die Alarmwerte der Außenluft bei weitem – für Risikopersonen wie Asthmatiker oder Herzkranke könnte bereits die Aufenthaltsdauer bei einer Mahlzeit lebensgefährlich werden.

Auch das Personal der Gaststätten sei der Gefahr einer chronischen Bronchitis oder diversen Herz- sowie Krebserkrankungen ständig ausgesetzt, erklärte der Mediziner. So könne man nach acht Jahren Tätigkeit in einem Raucherlokal mit einer Verdoppelung des Lungenkrebsrisikos bei Nichtrauchern rechnen. Die Hälfte aller Krebserkrankungen sei auf das Inhalieren des blauen Dunstes zurückzuführen. In Österreich erkrankt etwa alle drei Stunden ein Mensch an Blasenkrebs, jährlich sterben rund 14.000 Österreicher an den Folgen des Rauchens.

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