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Rauchverbot in Lokalen - Wiener Wirt klagt bei Verfassungsgericht

Das neue Tabakgesetz mit einem strengeren Rauchverbot in der Gastronomie tritt erst am 1. Jänner 2009 in Kraft, eine erste Klage beim Verfassungsgerichtshof gibt es allerdings bereits.

Dem Wiener Wirt Stefan Gergely sind unklare Formulierungen bei der räumlichen Trennung ein Dorn im Auge. Mit der Klage wolle er erreichen, dass der betreffende Passus in dem “durchaus tauglichen Kompromiss” gestrichen oder explizit ausformuliert werde, so der Gastronom am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Wien.

Nirgends sei genau festgelegt, wie Wand und Türen bei einer Raumtrennung beschaffen sein müssten, kritisierte Gergely. Zudem sei keine Behörde für die Genehmigung einer baulichen Lösung bestimmt worden – Baubehörde und Magistrat hätten sich nach seiner Anfrage für “nicht zuständig” erklärt. Ob eine vom Wirt getroffene Maßnahmen dem neuen Gesetz entsprechen würden, könne daher im Moment niemand mit hundertprozentiger Sicherheit sagen. Strafen gebe es allerdings dennoch, wenn im Nachhinein eine Überprüfung ergebe, dass die Abtrennung nicht gesetzeskonform sei.

“… wenn gewährleistet ist, dass der Tabakrauch nicht in die mit Rauchverbot belegten Räumlichkeiten dringt und das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird”, darf laut Gesetzestext in einem Extraraum gequalmt werden. Aus bautechnischer Sicht sei diese vage Formulierung ein Problem, erläuterte Gergely anhand eines von ihm beauftragten Gutachtens von Wolf Szymanski, ehemaliger Spitzenjurist im Innenministerium.

“Gar kein Rauch” würde demnach streng genommen auch keine Tür bedeuten. Da das Gesetz allerdings von einer Verbindung der Räume ausgehe, fehle eine nähere Definition von erlaubten Zugängen. Die offenen Fragen laut Gergely: Ist ein Luftschleuse mit zwei Türen notwendig? Oder reicht eine Schwing-, Schiebe- oder Drehtür? Die Bedeutung und Auslegung der Formulierung, laut der das Rauchverbot “nicht umgangen” werden dürfe, sei ihm bis heute gänzlich unklar, meinte Szymanski.

Wirtschaftlich habe die Auslegung des Gesetzes-Passus erhebliche Auswirkungen, berichtete Gergely. Bei seinem Lokal “Silberwirt” in Wien-Margareten reichen die Kosten laut Ziviltechniker von 3.500 Euro für eine einfach Lösung mit Drehtür bis zu 36.100 Euro für die Errichtung einer Luftschleuse.

Die Klage Gergelys liegt seit 15. Oktober bei der Beschwerdestelle des Verfassungsgerichtshofs, eine Vorprüfung muss jetzt die Zulässigkeit feststellen. Da es sich um eine Klage eines einzelnen Bürgers handle, dem (noch) kein Gesetzesvollzug sprich eine Strafe ins Haus stehe, könne dies nicht außer Frage gestellt werden, erklärte Gergelys Anwalt Karl Engelhart. Zweite Hürde sei die Tatsache, dass das Gesetz noch gar nicht in Kraft getreten sei. Laut Engelhart ist die Regelung allerdings bereits seit der Kundmachung im August wirksam, da dabei die “unverzügliche” Ergreifung von Maßnahmen verlangt wurde. Wird die Klage abgelehnt, will Gergely sie am 1. Jänner erneut einbringen.

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