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Rauchergesetz: Verhandlungen im Verfassungsgerichtshof

Das geltende Rauchergesetz beinhaltet laut der Stadt Wien eine Ungleichbehandlung.
Das geltende Rauchergesetz beinhaltet laut der Stadt Wien eine Ungleichbehandlung. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Heute wird im Verfassungsgerichtshof über das Rauchergesetz verhandelt. Wien hat beim geltenden Gesetz eine Ungleichbehandlung geortet.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) berät heute, Mittwoch, im Rahmen einer öffentlichen Verhandlung über das Rauchergesetz. Die Wiener Landesregierung, zwei Gastronomiebetriebe, eine jugendliche Nichtraucherin sowie ihr Vater haben sich an das Höchstgericht gewandt. Sie wollen die Aufhebung des eigentlich ab 1. Mai 2018 vorgesehenen Rauchverbots in der Gastronomie kippen.

Wien ortet beim geltenden Rauchergesetz unter anderem eine Ungleichbehandlung. Denn es würden Arbeitnehmer an allen anderen Arbeitsstätten vor Passivrauch geschützt, in der Gastronomie jedoch nicht, heißt es. Weiters wird ins Treffen geführt, dass Kinder und Jugendliche, die noch nicht rauchen dürfen, trotzdem Zugang zu den Lokalen hätten. Wien sieht die Regelung zudem auch kritisch, weil auch Nichtraucherbereiche betroffen seien – wobei auf entsprechende Messergebnisse verwiesen wird.

(APA/Red)

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