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Rauchen in Lokalen - Erlass mit Straf-Anleitung für Länder

Rechtzeitig vor dem Ende der Übergangsfrist für Rauchverbote in Lokalen mit 1. Juli hat Gesundheitsminister Alois Stöger (S) am Dienstag einen Erlass mit einer Anleitung für Strafen an die Landeshauptleute verschickt.
Grüne wollen generelles Rauchverbot
Rauchverbot in Lokalen

Darin vorgesehen ist künftig eine Berichterstattung an den Minister, wenn ein Verfahren ohne Verhängung einer Strafe beendet wird. Solche Fälle sind “dem Bundesministerium für Gesundheit mit kurzer Begründung zur Kenntnis zu bringen” heißt es in dem Schreiben, das der APA vorliegt. Ob eine Anzeige aber überhaupt zur Einleitung eines Verfahrens reicht, entscheiden weiterhin die Bezirke bzw. das Magistrat.

Bei Wiederholungstätern mahnt Stöger zu spürbaren Sanktionen mit zumindest einer Verdoppelung der vorigen Strafe bis hin zum Höchstmaß. Am generellen Strafrahmen für Wirte – bis zu 2.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro – ändert sich allerdings nichts. Auch wer als Gast verbotenerweise raucht, wird weiterhin bis zu 100 Euro, bei mehrmaligen Anzeigen bis zu 1.000 Euro bezahlen müssen.

Grundlegend bleibt die Exekution der Rauchverbote weiter den Bezirken und damit den Landesregierungen überlassen. Die Landeshauptleute können ihre Behörden dem Erlass entsprechend Anweisungen erteilen – zum Beispiel Mindeststrafen verlautbaren – und so für eine Durchsetzung des Gesetzes sorgen, die Verantwortung und Entscheidung diesbezüglich bleibe aber bei ihnen, betonte Stöger-Sprecherin Sigrid Rosenberger gegenüber der APA. Das Ministerium habe keine direkte Handhabe und könne nur den Rechts-Spielraum vorgeben. Dieser sei mit dem Erlass als “Interpretationshilfe” geschärft worden.

Um uneinsichtigen Wirten zu Leibe zu rücken, drängt der Minister darin zu einer Befassung der Gewerbebehörde mit Betrieben, die immer wieder gegen das Verbot verstoßen. Diese könne bei hartnäckigen Fällen auch die Gewerbeberechtigung entziehen. Stöger betont weiters, dass mehrmalige Verstöße hintereinander nicht als ein Delikt sondern mehrere, sich summierende Anzeigen geahndet werden sollen.

Bei Strafen gegen Wirte und Raucher verlangt der Minister eine “Berücksichtigung der persönlichen Einkommens, Vermögens- und Familienverhältnisse”, so dass “Strafen nachhaltig wirken und eine entsprechende Verhaltensänderung erzielen”. Dadurch sollen auch andere Gastronomen zur Einhaltung angehalten werden, heißt es im Erlass. Bei anhaltenden Verstößen, mehreren Verwarnungen sei bereits bei der ersten Sanktion eine höhere Strafe rechtfertigbar. Werden Kinder, Jugendliche oder Schwangere Tabakqualm ausgesetzt, spricht sich der Minister ebenfalls für strengere Strafen aus.

“Es zeigt sich, dass vor allem die Nichtraucherschutzvorschriften für die Gastronomie bisher nicht zufriedenstellend umgesetzt werden”, kritisierte Stöger mit dem Erlass. “Das gilt auch für in Einkaufszentren liegende Lokale. Zudem ist die Strafpraxis der Behörden uneinheitlich (…).” Bezüglich Shopping-Mals will der Minister, dass auch die Betreiber in die Pflicht genommen werden.

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