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Raubüberfall in Wien mit Todesfolge: Neun Jahre Haft

Der 20-Järhige wurde zu neun Jahren Haft verurteilt.
Der 20-Järhige wurde zu neun Jahren Haft verurteilt. ©APA
Ein 20-Jähriger ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er am 4. Dezember 2012 einen 51 Jahre alten Mann auf offener Straße mit derartiger Brutalität beraubt haben soll, dass dieser sieben Tage später infolge der erlittenen Kopfverletzung starb.
Raubüberfall endete tödlich

Der Schuldspruch fiel in diesem Anklagepunkt mit 5:3 Stimmen äußerst knapp aus. Darüber hinaus wurde der gebürtige Rumäne zu vier weiteren Überfällen auf großteils betagte Frauen, die er in drei Fällen gemeinsam mit einem bereits abgeurteilten Komplizen verübt haben soll, schuldig erkannt. In einem Anklagepunkt wurde er freigesprochen. Ein weiteres Faktum – ein ebenfalls äußerst gewalttätiger Überfall auf einen Kulturwissenschaftler – wurde ausgeschieden und wird separat nachverhandelt, weil bei diesem Opfer möglicherweise eine anhaltende Gesundheitsschädigung vorliegt und damit Dauerfolgen gegeben sind. Dazu muss ein medizinisches Gutachten eingeholt werden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mann der sich zu sämtlichen sieben inkriminierten Straftaten nicht schuldig bekannt hatte, legte dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

Opfer überlebte Überfall nicht

Peter K. befand sich auf dem Weg zur Arbeit, als er vermutlich mit einem Faustschlag zu Boden befördert wurde und seiner Geldbörse und seines Mobiltelefons verlustig ging. Das legte zumindest der Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp in seinem Gutachten als die wahrscheinlichste Variante dar. Tatzeugen gab es für das Schwurgericht (Vorsitz: Beate Matschnig) nämlich keine. Der 51-Jährige erlitt bei dem Sturz jedenfalls einen Schädelbruch mit Einblutungen ins Gehirn, dürfte die Schwere dieser Verletzung aber entweder nicht bemerkt oder seine Schmerzen unterdrückt haben.

Er setzte nämlich mit blutverschmiertem Gesicht und einem blauen Auge seinen Weg zur Arbeit fort und antwortete einem Kollegen, der ihn dort ansprach und wissen wollte, ob alles in Ordnung sei: “Geht schon.”

30 Minuten später wurde allerdings die Rettung alarmiert, als sich das Befinden des 51-Jährigen rapide verschlechterte. Er kam – mittlerweile bewusstlos – ins Wilhelminenspital, wo man den lebensbedrohlichen Zustand erkannte, da der Hirndruck aufgrund eines Schädel-Hirn-Traumas immer mehr anstieg. Auch eine Operation konnte keine Abhilfe mehr schaffen, Peter K. starb am 11. Dezember.

Tödliches Schädel-Hirn-Trauma

Der Gerichtsmediziner konnte zwar nicht ganz ausschließen, dass sich Peter K. bei einem Sturz ohne Fremdeinwirkung verletzt hatte, hielt dies aber für “eher unwahrscheinlich”. Weit realistischer erschien dem Experten, dass er einen wuchtigen Faustschlag abbekommen hatte, zumal die Ärzte beim 51-Jährigen auch eine aufgeplatzte Lippe und eine Nasenbeinfraktur festgestellt hatten.

Außerdem konnte die DNA-Analytikerin Christina Stein an der Jacke des Umgekommenen eine Mischspur nachweisen, die in weiterer Folge zur Festnahme des 20 Jahre alten Angeklagten geführt hatte. Die Mischspur zeigte neben den genetischen Merkmalen von Peter K. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jene des gebürtigen Rumänen. Stein bezifferte in der Verhandlung die Wahrscheinlichkeit, dass für die Spur jemand anderer infrage kam, mit 1: 850.000.0000.

“Ich bin kein Verbrecher”, leugnete der Angeklagte dessen ungeachtet die ihm angelastete Tat. Seine DNA an der Kleidung erklärte er folgendermaßen: “Vielleicht waren wir in derselben Bar oder in der U-Bahn.”

(APA)

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