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Raubüberfälle in Wien statt Zahnarzt-Termin: 51-Jähriger fasste 16 Jahre Haft aus

Das Urteil ist nicht rechtskräftig,
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, ©APA (Sujet)
Statt wie besprochen zu einem Zahnarzt-Termin zu gehen, setzte sich ein 51-jähriger Häftling der Justizanstalt Graz-Karlau bei einem Freigang nach Wien ab. Dort beging er mehrere bewaffnete Raubüberfälle, um an Geld für Drogen zu kommen. Nun fasste er dafür 16 Jahre Haft aus, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein massiv vorbestrafter 51-Jähriger, der seit 2011 in der Justizanstalt Graz-Karlau eine 15-jährige Freiheitsstrafe wegen schweren Raubes verbüßt, hat im heurigen Frühjahr einen Freigang zur Flucht genutzt. Er setzte sich nach Wien ab, statt wie besprochen zum Zahnarzt zu gehen - und verübte in der Bundeshauptstadt Überfälle mit einem Stanleymesser. Am Montag bekam er dafür von einem Schöffensenat am Wiener Landesgericht die Rechnung präsentiert: 16 Jahre Haft.

Häftling nutzte Zahnarzt-Termin für Flucht nach Wien

Der Angeklagte, der mit 16 erstmals gerichtlich verurteilt wurde und es seither auf zehn Einträge im Strafregister gebracht hat, sollte am 24. Mai zum Zahnarzt gehen. Stattdessen zog es ihn nach Wien. Bis zu seiner Festnahme am 8. Juni verübte er vier Überfälle, wobei es in zwei Fällen beim Versuch blieb - eine Frau, die er in einem Aufzug ausrauben wollte, konnte flüchten, eine weitere ließ sich von dem 51-Jährigen nicht beeindrucken. Insgesamt erbeutete der Mann etwas mehr als 270 Euro sowie ein Handy.

Drogensucht Grund für Raubüberfälle in Wien

"Ich musste an Geld rankommen. Ich hatte keinen Plan, wie ich an Geld komme", schilderte der Angeklagte einem Schöffensenat zunächst in astreinem Hochdeutsch. Daher habe er sich "spontan entschlossen, a Frau zu mach'n (auszurauben, Anm.)". Schuld an allem sei seine Drogensucht: "I bin schwer drogenabhängig g'wes'n. Wenn ma schwer drogenabhängig is' und kane Drogen hat, braucht ma was." "Sie sind ja seit über zehn Jahren im Häf'n. Wie kann es sein, dass Sie da so abhängig sind?", wunderte sich der vorsitzende Richter. "Die Justiz hat mir an Volljunkie in die Zell'n g'legt", erwiderte der Angeklagte. Dieser habe sich "jeden Tag etwas g'spritzt. Und nach a paar Tag hab' i nimmer zuschauen kennan. Da bin i a wieder rückfällig wor'n."

Der 51-Jährige nahm die über ihn verhängte Freiheitsstrafe an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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