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Raub nach Betäubung zweier Männer mit K.O.-Tropfen in Wien: Zweieinhalb Jahre Haft

Diese 34-Jährige soll zwei Männer mit K.O.-Tropfen betäubt haben
Diese 34-Jährige soll zwei Männer mit K.O.-Tropfen betäubt haben ©BPD Wien/Bilderbox
Weil eine 34-jährige Frau aus Ungarn gemeinsam mit einer Komplizin zwei Männern mit K.O.-Tropfen präparierten Kaffee bzw. Bier vorgesetzt und diese daraufhin ausgeraubt haben soll, musste sie sich am Montag vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten. Die Ungarin, die als Prostituierte tätig war, wurde zu zweieinhalnb Jahren Haft verurteilt.

Am Montagnachmittag wurde eine 34-jährige Ungarin im Wiener Straflandesgericht verurteilt, weil ihr ein Raub unter Verwendung von K.O.-Tropfen angelastet wird. Sie hatte gemeinsam mit einer flüchtigen Komplizin in einem Lokal am Praterstern in Wien-Leopoldstadt zwei Männer angesprochen und diesen schönen Augen gemacht.

So kam es zu dem K.O.-Tropfen-Raub

Dass der Jüngere die beiden Frauen und seinen Freund mit in seine Wohnung nahm, kam ihm teuer zu stehen: Mittels eines präparierten Kaffee setzten sie den 28-Jährigen außer Gefecht, während sein 52 Jahre alter Freund ein mit Schlafmittel versetztes Bier abbekam. Nachdem der 28-Jährige entschlummert war, entnahmen die aus Ungarn bzw. Polen gebürtigen Frauen, die in Wien als Prostituierte tätig waren, seiner Brieftasche 490 Euro. Der ältere Mann gelangte noch auf die Straße, wo er das Bewusstsein verlor und mit einer Platzwunde am Kopf im Spital aufwachte. Er hatte kein Bargeld dabei, womit er zumindest keinen finanziellen Schaden erlitt.

Die Angeklagte gab vor Richter Patrick Aulebauer zu, den Wohnungsbesitzer bestohlen zu haben, als dieser einschlief. Sie habe ihn aber weder betäubt noch von entsprechenden Plänen ihrer Begleiterin gewusst, sondern einfach die Situation ausgenutzt. Eine für das Gericht unglaubwürdige Verantwortung, wie sich am Ende herausstellte. Das Urteil im Fall um den Raub unter K.O.-Tropfen-Betäubung ist nicht rechtskräftig.

(apa/red)

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