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Ratz lässt Medienerlass des Innenministeriums evaluieren

Ratz lässt den Medienerlass des Innenministeriums evaluieren.
Ratz lässt den Medienerlass des Innenministeriums evaluieren. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Eckart Ratz lässt eine Evaluierung des von seinem Vorgänger angeordneten Medienerlasses vornehmen. Der Erlass von Kickl hatte massive Kritik ausgelöst.

Der Nachfolger des entlassenen Innenministers Herbert Kickl (FPÖ), Eckart Ratz, lässt eine Evaluierung des von seinem Vorgänger angeordneten Medienerlasses vornehmen. Das geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung der NEOS durch Ratz hervor. Kickls Medienerlass hatte unter anderem eine explizite Herkunftsnennung bei Tatverdächtigen vorgesehen, was massive Kritik auslöste.

Kickl über angeordnete Evaluierung empört

Der pensionierte OGH-Präsident Eckart Ratz (65) ist seit 22. Mai neuer Innenminister, am 23. Mai und damit am Tag nach seiner Angelobung wies er das Präsidium zu einer Evaluierung und Anpassung der Erlasslage und Richtlinie an. Dies solle “insbesondere in Hinblick auf die Allgemeine Politik-Empfehlung zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung in der Polizeiarbeit der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats” erfolgen. Seit 1. Mai müssen auf Kickls Betreiben die Pressesprecher der Landespolizeidirektionen Herkunft und Aufenthaltsstatus von Verdächtigen aktiv nennen. Unterbleiben kann das nur, wenn dadurch eindeutige Rückschlüsse auf konkrete Personen gezogen werden kann.

Ex-Innenminister Kickl zeigte sich über die von Ratz angeordnete Evaluierung empört. Dass sein Nachfolger den Medienerlass prüfen lässt, “mutet schon sehr eigenartig an”, schrieb der nunmehrige geschäftsführende FPÖ-Klubchef in einer Aussendung. Denn die Herkunftsnennung solle der Transparenz dienen. “Es ist nicht tragbar, dass die Herkunft eines Täters verheimlicht wird und es wäre daher mehr als bedenklich, sollte diese Maßnahme wirklich zurückgenommen werden”, meinte Kickl, der den ehemaligen Koalitionspartner scharf kritisierte. “Entgegen den ÖVP-Ankündigungen werden jetzt offensichtlich auch wichtige Maßnahmen, die vor dem ‘Ibiza-Video’ umgesetzt wurden, zurückgenommen – siehe Medienerlass. Was kommt als nächstes?”, fragte der Ex-Minister.

“Kommando zurück” auch im Bundeskriminalamt

“Kommando zurück” hieß es am Montag im Übrigen auch im Bundeskriminalamt. Die vier Mitarbeiter der BK-Pressestelle übersiedelten wieder ins BK am Josef-Holaubek-Platz. Sie waren anlässlich der Neuregelung der Öffentlichkeitskommunikation ins Innenministerium versetzt und der Sektion I, dem Präsidium, unterstellt worden. All das wurde nunmehr rückgängig gemacht, der direkte Vorgesetzte der Pressestelle ist wieder der Abteilungsleiter im Innenministerium.

Kritik erntete das damalig noch blaue Innenministerium auch für den Umgang mit Medien. So war unter anderem von einem Maulkorberlass die Rede. Bereits im September 2018 hatte ein Mail eines BMI-Sprechers für Aufregung gesorgt, wonach die Kommunikation mit bestimmten Medien – genannt waren “Standard”, “Kurier” und “Falter” – , “auf das nötigste Maß” reduziert werden sollte. Ratz hielt in seiner Beantwortung fest, dass “das Bundesministerium für Inneres einen hohen Wert auf die Presse- und Meinungsfreiheit in Österreich legt”.

(APA/Red)

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