“Im vorliegenden Fall haben wir dermaßen massive Zweifel, dass wir nicht mit Sicherheit feststellen können, dass der angeklagte Amtsmissbrauch begangen worden ist“, stellte Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik nach einem ausführlichen, zweitägigen Beweisverfahren fest.
Gericht zweifelte an Glaubwürdigkeit des Nigerianers
Das Gericht zog vor allem die Glaubwürdigkeit des gebürtigen Nigerianers in Zweifel, der im Verlauf des Verfahrens seine Angaben zusehends verschärft hatte. Ursprünglich hatte er angegeben, er habe sich ausziehen müssen, weil man ihn auf Drogen durchsuchen wollte. Im Zeugenstand behauptete er nun sinngemäß, ihm wären die Kleider regelrecht vom Leib gerissen worden. Ein Beamter habe ihm darüber hinaus mehrfach mit dem Finger den Anus penetriert und seinen Penis betastet, erzählte der 36-Jährige am Mittwoch erstmals.
“Das kann so nicht gewesen sein. Es ist nicht plausibel, weshalb der Zeuge dies in seinen vorangegangen Befragungen vergessen haben sollte. Das ist völlig unglaubwürdig“, erklärte die Senatsvorsitzende.
Vorgeschichte zur vermeintlich rassistischen Amtshandlung
Der Nigerianer war am 8. Jänner 2010 gemeinsam mit einem Landsmann in der Straßenbahn rassistisch beschimpft und mit einem Messer bedroht worden. Andere Fahrgäste verständigten die Polizei, die die beiden Schwarzafrikaner als zeugen befragten.
“Wie ein Verbrecher behandelt”
Provokation bei Durchsuchung
Auf der Wachstube habe man eine nach dem Sicherheitspolizeigesetz zulässige Durchsuchung durchführen wollen, lautete die Verantwortung des Zweitangeklagten. Diese habe “zur Gefahrenabwehr” gedient, “der Herr war darüber natürlich nicht sehr erfreut”. Dessen ungeachtet habe sich der Mann auszuziehen begonnen: “Ich persönlich hatte den Eindruck, dass es nicht seine erste Personenkontrolle gewesen ist. Er hat sein T-Shirt provokant auf den Tisch geworfen. Es hat ihn niemand aufgefordert, dass er sich komplett nackt auszieht.” Trotzdem habe der Mann sogar noch für einen Augenblick seine Unterhose hinuntergeschoben.