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Raser-Paket: So scharf soll in Zukunft gestraft werden

Rasern blühen in Zukunft härtere Strafen.
Rasern blühen in Zukunft härtere Strafen. ©APA
Höhere Strafen für Raser, längerer Führerscheinentzug und im schlimmsten Fall wird das Auto beschlagnahmt. Das sind die Details des neuen Raser-Paketes, das mit 1. September in Kraft treten soll.
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Für Raser wird es nun ernst: Am Mittwoch legt Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) das sogenannte Raser-Paket als Regierungsvorlage im Ministerrat vor. Die Strafen werden erhöht, außerdem wird die Beteiligung an illegalen Straßenrennen als neues Delikt eingezogen. Das Paket soll nach dem Beschluss im Parlament mit 1. September in Kraft treten.

Die Maßnahmen im Detail

  • Erhöhung des Strafrahmens von 2.180 auf 5.000 Euro bei stark überhöhter Geschwindigkeit.
  • Verdopplung der Mindestentzugsdauer des Führerscheins bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h und im Freilandgebiet um mehr als 50 km/h auf ein Monat.
  • Ebenfalls Verdopplung bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen im Wiederholungsfall auf drei Monate.
  • Ab 80/90 km/h-Überschreitung gilt das Vergehen als unter besonders gefährlichen Verhältnissen (sechs Monate Führerscheinentzug und Nachschulung).
  • Verdopplung des Beobachtungszeitraums für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen auf vier Jahre.
  • Illegale Straßenrennen werden in der StVO ausdrücklich als "besonders gefährliche Verhältnisse" bzw. besondere Rücksichtslosigkeit im Sinne der Verkehrszuverlässigkeit deklariert und entsprechend gestraft.
  • Nicht nur die unmittelbare Teilnahme, sondern auch Beteiligung in Form von Unterstützung als Lenker eines anderen Fahrzeuges zum Abschirmen der eigentlichen Teilnehmer fällt unter diese Regelung und wird damit gleich sanktioniert.
  • Sanktion: sechs Monate Entziehung der Lenkberechtigung, spätestens im Wiederholungsfall eine verkehrspsychologische Untersuchung

Auto soll beschlagnahmt werden

Parallel dazu arbeite das Ministerium "weiter an der verfassungskonformen Umsetzung der Beschlagnahme des Fahrzeugs bei besonders rücksichtslosen Wiederholungstätern", hieß es in der Vorlage.

VCÖ fordert weitere Maßnahmen

Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) und das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) begrüßten die Strafverschärfungen bei ihrer Präsentation im März zwar, forderten aber weitere Maßnahmen. KFV-Direktor Othmar Thann konstatierte den nunmehrigen Änderungen ein "Minimalprogramm in der Verkehrssicherheit", das Menschenleben kostet. Auch aus Sicht des VCÖ ist das Paket ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen. Der Führerschein werde weiterhin erst ab einer Überschreitung des Tempolimits von 40 km/h abgenommen, auch fehle die ebenfalls vorgesehene Aufnahme ins Vormerksystem.

ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger begrüßte die Novelle. "Es geht uns dabei um ein erhöhtes Strafmaß für eine kleine Gruppe von besonderen Gefährderinnen und Gefährdern, im Sinne der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer."

FPÖ spricht von "Autofahrer-Abzockpaket

Als "Autofahrer-Abzockpaket mit grünen Enteignungsfantasien" kritisierte hingegen FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker das Maßnahmenpaket. "Anstatt bei Tempodelikten auf Sensibilisierung und Prävention zu setzen, schwingt die grüne Verbotsministerin den Strafhammer und will den Bürgern noch tiefer in die Geldbörse greifen." Gekrönt würden diese Drangsalierungskaskaden noch von der geplanten Möglichkeit der Fahrzeugbeschlagnahme. "Das sind völlig jenseitige Enteignungsfantasien, mit denen ganze Existenzen, vor allem von jungen Menschen, nachhaltig zerstört werden können." Verkehrssicherheit sei ein hohes Gut, dieses Strafpaket schieße aber meilenweit übers Ziel hinaus.

AK: Strafen sollen an Einkommen angepasst werden

Die AK befürwortete die Novelle forderte aber zusätzlich, die Höhe von Verwaltungsstrafen an die Einkommensverhältnisse anzupassen, damit die Strafen für Raser nicht bei den einen zwar abschreckende Wirkung haben, während andere sie aus der sprichwörtlichen Portokasse zahlen. "Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 40 km/h, egal ob innerhalb oder außerhalb des Ortsgebiets gefährden Menschenleben. Das ist kein Kavaliersdelikt und muss stärker bestraft werden", sagt Nermina Hajdarevic, Verkehrsjuristin in der AK-Wien.

(APA/red)

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