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Rapper Bushido wegen Schuh-Attacke vor Gericht

Bushido muss sich vor Gericht für seine Schuhattacke auf einen Fan verantworten.
Bushido muss sich vor Gericht für seine Schuhattacke auf einen Fan verantworten. ©DPA
Wieder Ärger für Bushido (35): Der Rapper muss sich seit Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Er soll im Mai 2013 einen Fan mit einem Schuh geschlagen haben.

In dem Strafprozess am Berliner Amtsgericht Tiergarten ist ein 45-jähriger Begleiter des Musikers mitangeklagt, er soll den Fan geohrfeigt haben. Noch am selben Tag sollte ein Urteil fallen.

Bushido gibt sich wenig beeindruckt

Der Prozess wurde wegen des Andrangs in einen anderen Saal verlegt. Bushido erschien mit T-Shirt und Blouson vor Gericht. Bei Twitter gab er sich am Donnerstag ironisch: “Voll wenig Presse im Gericht”. Dazu setzte er einen Hinweis auf sein neues Album.

Bushido geriet wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt. Auch wegen gewaltverherrlichender sowie frauen- und schwulenfeindlicher Musikvideos stand er in der Kritik.

Schuhattacke auf Fan

Zum aktuellen Fall: Mehrere Fans von Bushido, der eigentlich Anis Mohamed Youssef Ferchichi heißt, tauchten laut Anklage am 19. Mai 2013 vor dessen Wohnhaus in Berlin auf. Sie wollten Autogramme und Bilder oder einen kurzen Film machen. Es kam zu einem Streit mit den Fans vor der Haustür. Dann folgten laut Staatsanwaltschaft die Ohrfeige und die Schuhattacke. Der Musiker äußerte sich im Voraus nicht zu den Vorwürfen.

Nicht das erste Mal vor Gericht

Wiederholt beschäftigten sich Gerichte mit dem Rapper. Wegen Beleidigung wurde er zuletzt in Berlin im Dezember 2011 zu einer Geldstrafe von 19 500 Euro verurteilt. Er hatte demnach einen Ordnungsamts-Mitarbeiter als Idioten beschimpft. Zudem laufen nach Justizangaben Ermittlungen wegen des Verdachts einer Steuerstraftat.

(APA)

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