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Rapid-Prozess: Drei Freisprüche und fünf weitere Schuldsprüche

Im Rapid-Prozess gab es die ersten Freisprüche.
Im Rapid-Prozess gab es die ersten Freisprüche. ©APA
Bereits 54 Rapid-Anhänger wurden im Zusammenhang mit gewalttätigen Ausschreitungen am Wiener Westbahnhof im Mai 2009 verurteilt. Am Dienstag gab es weitere fünf Schuldsprüche im Rapid-Prozess.
Drei weitere Gefängnisstrafen
Haftstrafe für Rädelsführer

Am Dienstagnachmittag sind fünf weitere Männer im Sinn der Anklage im Rapid-Prozess verurteilt worden. Einer fasste neun Monate unbedingt aus, für die übrigen setzte es Bewährungsstrafen zwischen zehn Wochen und drei Monaten.

Drei Freisprüche im Rapid-Prozess

Erstmals gab es in dem seit vergangenen Oktober laufenden “Prozessmarathon” auch Freisprüche. Bei drei Angeklagten erschien dem Schöffensenat  die Beweislage nicht ausreichend, um diese schuldig zu erkennen. Sämtliche Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

Gegen die letzten 22 der ursprünglich 85 angeklagten Rapid-Anhänger wird voraussichtlich im kommenden März weiterverhandelt.

Insgesamt 165 Rapid-Anhänger waren nach einem Heimspiel gegen Mattersburg zum Westbahnhof marschiert, um von einer Auswärtspartie in Linz heimkehrende Austria-Fans in Empfang zu nehmen. “Naturgemäß entsprang dieses Vorhaben keineswegs freundschaftlicher Gesinnung gegenüber den Anhängern des FK Austria, sondern war vielmehr die jahrelange Feindschaft und die den Angeklagten gemeinsame Bereitschaft zu gewalttätigem Verhalten wahrer Hintergrund”, hieß es dazu in der Anklageschrift.

85 Rapid-Fans vor Gericht

Nur ein Teil der gewalttätigen Rapid-Anhänger konnte ausgeforscht worden. 85 landeten schließlich vor Gericht, gegen die monatelang in drei separaten Gruppen verhandelt wurde. Gegen einen der Rapid-Fans wurde das Verfahren eingestellt, da die Anklagebehörde selbst zum Schluss kam, in diesem Fall keinen Schuldnachweis erbringen zu können.

(apa)

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