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Rapid erhält Urteilsbegründung der UEFA und kündigt Berufung an

Der SK Rapid Wien will gegen das Urteil der UEFA Berufung einlegen.
Der SK Rapid Wien will gegen das Urteil der UEFA Berufung einlegen. ©APA
Am Mittwoch ist beim SK Rapid die Urteilsbegründung der UEFA eingelangt. Damit läuft für die Wiener nun die Frist zur Ausführung der Berufungsschrift. Wie zuvor angekündigt will man zu den verhängten Strafen (75.000 Euro und ein Geisterspiel) Berufung einlegen.
Höchststrafe für Rapid
Disziplinarverfahren der UEFA

Rapid hat am Mittwoch vom europäischen Fußball-Verband (UEFA) die Entscheidungsmitbegründung für die verhängte Europa-League-Strafe erhalten. Diese wird Rapid laut Club-Angaben “zeitnah” bei der UEFA einbringen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Entscheidung vom UEFA-Berufungssenat noch vor dem Auftaktmatch der Europa League am 20. September in Wien gegen Rosenborg Trondheim fällt. Wann der Berufungssenat zusammentritt und die endgültige Entscheidung trifft, ist derzeit noch nicht bekannt.

Strafe für Ausschreitungen

Die Ausschreitungen beim Play-off-Hinspiel zwischen PAOK Saloniki und Rapid am 23. August hatten für beide Vereine die schlimmsten Strafen in erster Instanz gebracht. Die Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA verdonnerte die Hütteldorfer wegen der Vorfälle zu einem Europacup-Heimspiel ohne Zuschauer sowie zu einer Geldstrafe von 75.000 Euro. Für die Griechen setzte es sogar drei “Geisterspiele” und eine Pönale von 150.000 Euro. Rapid wird nun gegen dieses Urteil Einspruch einlegen. (APA)

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