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Ramadan missachtet: Afghane erhält Asyl

"Wohlbegründete Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Religion“
"Wohlbegründete Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Religion“ ©APA
Angst vor neuerlicher Verfolgung durch Taliban: 31-jähriger Flüchtling darf doch in Österreich bleiben. Der Asylwerber sei von den Taliban zweimal schwer misshandelt worden.

Von Seff Dünser (NEUE)

Der Afghane hat nach den gerichtlichen Feststellungen in seiner Heimat während des islamischen Fastenmonats Ramadan untertags unerlaubterweise Wasser getrunken. Als Strafe dafür wurde er nach eigenen Angaben in seinem Dorf von radikalislamischen Taliban geschlagen und dabei schwer am Kopf verletzt. Er holte sich die Teppiche zurück, die ihm als zusätzliche Strafe abgenommen worden waren, und wurde deshalb von den Islamisten erneut geschlagen und dabei wiederum am Kopf verletzt. Danach flüchtete der Afghane, er reiste 2013 illegal in Österreich ein und lebt in Vorarlberg.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Feldkirch hat dem Mann im Asylverfahren 2015 keinen Aufenthaltstitel gewährt und seine Abschiebung nach Afghanistan angeordnet.

In zweiter Instanz aber hat das Bundesverwaltungsgericht in Wien jetzt dem Afghanen den Status des Asylberechtigten zuerkannt. Demnach ist der durch den Feldkircher Rechtsanwalt German Bertsch vertretene 31-Jährige ein anerkannter Flüchtling. Das BFA kann die Entscheidung noch mit einer außerordentlichen Revision am Verwaltungsgerichtshof in Wien bekämpfen.

Als Asylgrund nach der Genfer Flüchtlingskonvention nannte der zuständige Bundesverwaltungsrichter „die wohlbegründete Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Religion“. Denn der Asylwerber sei von Taliban bereits zweimal wegen seines Verstoßes gegen das Fastengebot im Fastenmonat Ramadan schwer misshandelt worden.

Zwar gehe die dem Mann in seiner Heimat drohende Verfolgung nicht vom afghanischen Staat aus, heißt es in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Aber Afghanistan sei nicht in der Lage, seinen Staatsbürger vor den islamistischen Taliban zu schützen. Dem Mann sei es daher „nicht möglich, weiterhin in Afghanistan zu leben, ohne seine Gesundheit oder gar sein Leben zu gefährden“.

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