Sie habe im Juni 18 Jahre ihrer Strafe verbüßt und werde in den kommenden Wochen aus der Haft entlassen. Die Reststrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Hogefeld war nach einer Schießerei im Juni 1993 in Bad Kleinen festgenommen worden. Seit 2009 ist die 54-Jährige als Freigängerin im offenen Vollzug.
Der 4. Strafsenat des OLG habe in seiner Entscheidung berücksichtigt, “dass sich die Verurteilte in deutlicher Form von der RAF losgesagt und ihrerseits die persönliche Verantwortung für die von der damaligen RAF begangenen Straftaten übernommen hat”, heißt es in der Mitteilung. Der Senat habe sich nach Anhörung des Generalbundesanwalts und umfassender Abwägung aller Faktoren sowie einer persönlichen Anhörung der Verurteilten entschieden.
Hogefeld hatte den Antrag gestellt, die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. Gnadengesuche waren 2007 und 2010 vom damaligen deutschen Bundespräsidenten Horst Köhler abgelehnt worden.
Hogefeld war nach den Ermittlungen der Justiz 1984 in den Untergrund gegangen und hatte sich der RAF angeschlossen. Ein Jahr später soll sie einen US-Soldaten erschossen haben, den sie mit dem “Versprechen eines Liebesabenteuers” angelockt hatte. Ein RAF-Kommando verschaffte sich dann mit dessen Ausweis Zugang zum US-Militärflughafen in Frankfurt am Main, um einen Bombenanschlag mit zwei Toten und 16 Verletzten zu verüben.
Ab 1988 wurde Hogefeld mit internationalem Haftbefehl gesucht. Im gleichen Jahr soll sie ein Auto für den Mordanschlag auf den damaligen Finanzstaatssekretär und späteren Bundesbank-Präsidenten Hans Tietmeyer besorgt haben, der ebenso wie sein Fahrer unverletzt blieb.
1996 war sie vom Oberlandesgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte die besondere Schwere ihrer Schuld fest. Das Urteil wurde 1999 rechtskräftig.
(Quelle: APA)