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Radfahrer müssen ab Mai auf Großglockner Hochalpenstraße zahlen

Radfahrer müssen ab Mai auf der Großglockner Hochalpenstraße eine Gebühr von fünf Euro berappen, wenn sie zur "Hauptverkehrszeit" von 9.00 bis 15.00 Uhr unterwegs sind.

Diese Maßnahme sei aus Sicherheitsgründen erfolgt, da sich in den vergangenen 15 Jahren die Anzahl der Radfahrer von 5.000 auf rund 20.000 pro Jahr erhöht hat”, sagte eine Sprecherin der Großglockner Hochalpenstraßen AG (GROHAG). “Wir wollen den Radfahrverkehr an die Randzeiten verlagern.”

Die verstärkte Radfahrer-Frequenz führe zu einem erhöhten Verkehrssicherheitsrisiko und “unweigerlich zu einem erhöhtenUnfallaufkommen“, erklärte der Leiter der Verkehrsabteilung im LandespolizeikommandoSalzburg, Oberst Friedrich Schmidhuber am Freitag in einer Aussendung der GROHAG.

In den fünfEuro ist auch ein “Sicherheits- und Servicepaket für Radfahrer” inkludiert. Es beinhaltet unter anderem eine Unfallversicherung und Sicherheitstipps. Dieses Paket wird um einen Euro auch all jenen Radfahrern angeboten, die vor dem zahlungspflichtigen Tageszeitraum die Straße benützen.

GROHAG-Generaldirektor ChristianHeu bezeichnete die verkehrslenkende Maßnahme als “Grundlage für ein sicheres und faires Miteinander von allen Verkehrsteilnehmern”. Außerhalb der Hauptverkehrszeit teilten sich die Radfahrer die Straße mit weniger motorisierten Fahrzeugen.

Die neue Bestimmung tritt mit der Aufhebung der Wintersperre in Kraft. Bei der Eröffnung der Alpenstraße im Jahr 1935 betrug der Radfahrertarif übrigens einenSchilling. 1967 wurde das generelle Radfahrerentgelt aufgehoben. Die Benützung der Straße mit einem Pkw kostet heuer 29 Euro, mit einem Motorrad 19 Euro.

Im vergangenen Jahr zählte die GROHAG 261.561 motorisierte Fahrzeuge, davon 178.775 Pkw, 77.356 Motorräder und 5.430 Busse. Laut Statistik ereignen sich ein bis dreischwereRadunfälle pro Jahr. Die Dunkelziffer sei aber wesentlich höher, da nur die schweren Unfälle gemeldet würden.

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