Der Bundesgerichtshof (BGH) wies in einem nun bekannt geworden Beschluss die Forderungen aller an dem Streit Beteiligten auf Revision zurück. Damit bleibt es beim Urteilsspruch des Landgericht Hamm: Raab muss der von ihm wegen ihres Namens durch den Dreck gezogenenen Lisa Loch 70.000 Euro Schadensersatz wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten zahlen.
Gegen das Urteil wollten beide Seiten in Revision gehen. Raabs Produktionsfirmen und dem TV-Sender Pro Sieben war die Strafe zu hoch, Loch wollte 300.000 Euro. Nun aber wies der BGH den Fall wegen mangelnder Bedeutung zurück – eine Revision wird also nicht zugelassen.
Raab hatte in seiner Sendung TV Total im Dezember 2001 einen TV-Ausschnitt präsentiert, der das Mädchen als Gewinnerin der Wahl zur Miss Rhein-Ruhr zeigte. Darin stellte sie sich mit ihren Namen, Lisa Loch, vor. Raab kommentierte den Ausschnitt mit den Worten, die Frau habe einen tollen Namen, wenn man ins Pornogeschäft einsteigen wolle. In den folgenden Wochen variierte Raab seinen Scherz noch mit weiteren anzüglichen Anspielungen. Das Landgericht sah darin eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der inzwischen volljährigen jungen Frau.
Unterdessen sieht sich Raab mit einer erneuten Schadensersatzklage über 90.000 Euro konfrontiert, weil Bilder eines fünf Jahre alten Mädchen mit Schultüte zeigte und das Kind als perfekt getarnte Drogendealerin bezeichnet hatte.