AA

Quereinsteiger sollen künftig leichter Lehrer werden

Die Pensionierungswelle mitte der 10er-Jahre brachte einen Lehrermangel.
Die Pensionierungswelle mitte der 10er-Jahre brachte einen Lehrermangel. ©APA
Ein neues Angebot für Absolventen von facheinschlägigen Studien, die bereits an Schulen unterrichten, soll ihnen den Einstieg als Lehrer leichter machen. Auch für Kindergärten soll es solche Programme geben.

Eines der Ziele der 2013 beschlossenen neuen Lehrerausbildung war es, neben den berufsbildenden auch in den allgemeinbildenden Fächern der Sekundarstufe (etwa Deutsch, Geografie) mehr Quereinsteiger in die Schulen zu holen. Erste Angebote sollten eigentlich mit Blick auf die Pensionierungswelle schon 2013/14 starten, in der Praxis gibt es Quereinsteiger-Angebote in der Allgemeinbildung aber de facto bis heute nicht. Nun startet das Bildungsministerium einen neuen Anlauf.

Lehrer auch ohne Lehramtsstudium

Schon jetzt werden bei Lehrermangel Absolventen von fachlich infrage kommenden Studien ohne Lehrerausbildung an den Schulen eingesetzt, etwa Diplom-Anglisten als Englischlehrer. Diese bekommen allerdings nur einen schlechter bezahlten Sondervertrag und müssen innerhalb von fünf Jahren Zusatzprüfungen im Umfang von 30 bis 60 ECTS-Punkten nachweisen (60 ECTS entspricht einem Jahr Vollzeitstudium).

Mit der Reform der Lehrerausbildung wurde eigentlich die Möglichkeit geschaffen, dass Absolventen facheinschlägiger Studien mit einem Quereinsteiger-Studium von 120 ECTS die Berechtigung zum Unterrichten von einem Fach (statt wie sonst üblich zwei Fächern) erhalten. Allerdings gab es hier mit Ausnahme der Musiklehrer-Ausbildung in Wien und Niederösterreich kein Angebot an den Hochschulen.

Neues Quereinsteiger-Modell vorgesehen

In einem aktuellen Gesetzesentwurf des Bildungsministeriums ist nun ein neues Quereinsteiger-Modell für Absolventen facheinschlägiger Studien vorgesehen, die bereits Berufserfahrungen beim Unterrichten in allgemeinbildenden Fächern der Sekundarstufe (u.a. Mittelschule, AHS, BMHS) haben und aktuell auch an einer Schule tätig sind. Die Quereinsteiger-Ausbildung soll nun laut Erläuterungen "grundsätzlich neu gestaltet" und auch nicht mehr von Unis und Pädagogischen Hochschulen (PH), sondern nur mehr von PHs angeboten werden. Ziel sei ein erleichterter und vereinheitlichter Quereinstieg, wobei hochwertige Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote insbesondere im pädagogischen Bereich festgelegt werden sollen. Auch Anpassungen im Dienstrecht werden dabei notwendig, diese sollen noch heuer erfolgen.

Die Hochschullehrgänge für Quereinsteiger - beim Lehramt Sekundarstufe sind auch außerordentliche Masterstudien möglich - sollen "nach Maßgabe des Bedarfs" eingerichtet werden, wie es in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf heißt. Der Umfang wird vom Ministerium auf APA-Nachfrage mit 120 bis 150 ECTS bzw. nach Anrechnung der Berufspraxis mit 60 bis 90 ECTS angegeben. Nähere Details der Ausbildung wie Bildungsziele, Umfang der jedenfalls verpflichtend vorzusehenden Studienfachbereiche oder - soweit für eine einheitliche Ausbildung nötig - Grundsätze für die nähere Gestaltung der Studienpläne sollen noch in einer Verordnung geregelt werden.

Quereinsteiger-Lehrgang für Kindergartenpädagogen

Die Entwicklung sei schon sehr weit, man sei dabei in enger Abstimmung mit Unis und PHs, betont die zuständige Sektionschefin im Bildungsministerium Margareta Scheuringer gegenüber der APA. "Derzeit wird hier ein Modell entwickelt, das praktikabel und für Leute, die in den Schulbereich einsteigen wollen, auch attraktiv ist." Die Zeiten, in denen man an die Uni gehe und danach für den Rest des Lebens denselben Beruf ausübe, seien vorbei. In der Zusammenarbeit mit der Initiative Teach for Austria merke man, dass es bei Quereinsteigern einen guten Markt gibt. Ziel müsse es sein, die richtigen Leute an die Schulen zu bringen. "Wir sind dabei und möchten das möglichst rasch auf den Markt bringen."

In dem Gesetzesentwurf ebenfalls verankert wird der angekündigte Quereinsteiger-Lehrgang für Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen. Zielgruppe des neuen Angebots sind "facheinschlägig vorgebildete Personen" wie Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiums Pädagogik, Erziehungs- und Bildungswissenschaften. Nach Abschluss des Hochschullehrgangs "Elementarpädagogik" an einer PH (Umfang: 60 ECTS) sollen sie zum Führen einer Gruppe berechtigt sein.

Unis gegen Quereinsteiger-Ausbildung nur an PHs

Von der Universitätenkonferenz (uniko) kommt Widerstand, die Rektoren warnen in ihrer Stellungnahme zu einem Begutachtungsentwurf vor einem Qualitätsverlust.

Dass Quereinsteiger in den allgemeinbildenden Fächern der Sekundarstufe (etwa Deutsch, Geografie an Mittelschulen, AHS, BMHS) nur noch von den PHs ausgebildet werden sollen, "widerspricht den Intentionen der 'PädagogInnenbildung Neu' fundamental, stellt die Qualität der Ausbildung grundlegend in Frage und wird daher vehement abgelehnt", so uniko-Chefin Sabine Seidler. Sie sieht einen Widerspruch zu allen Qualitätsanforderungen an Masterstudien, vor allem im Bereich der Fachdidaktik, die wesentlich durch die Unis geleistet werde.

Bei der im gleichen Entwurf enthaltenen Reform der hochschulischen Weiterbildung würdigt die uniko zwar die Bemühungen, akademische Grade zu systematisieren. Die im Begutachtungsentwurf geplanten neuen Bezeichnungen hält sie jedoch für problematisch. Probleme ortet sie auch bei der neu geregelten Zusammenarbeit mit außeruniversitären Rechtsträgern: Die Entscheidungsverantwortung für alle akademischen Angelegenheiten eines Studiengangs - vor allem Gestaltung der Studienpläne und Qualifikation der Lehrenden und Prüfer - müsse bei der Uni liegen, so ihre Forderung. Dass die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) dazu berechtigt sein soll, Studiengänge per Bescheid zu untersagen, stellt für Rektorenchefin Seidler gar einen "verfassungswidrigen Eingriff in die Autonomie der Universitäten" dar.

(APA/red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Quereinsteiger sollen künftig leichter Lehrer werden
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen