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Quälereien in Wiener Kindergarten: Anwalt hat Fortführungsantrag eingebracht

Der Anwalt der Eltern der betroffenen Kinder hat einen Fortführungsantrag eingebracht.
Der Anwalt der Eltern der betroffenen Kinder hat einen Fortführungsantrag eingebracht. ©APA
Die Eltern mehrerer betroffener Kinder wollen die Verfahrenseinstellung gegen zwei Pädagoginnen, die Kindergartenkinder in einen Waschraum gesperrt haben sollen, nicht akzeptieren. Ihr Anwalt Nikolaus Rast hat nun einen Fortführungsantrag eingebracht.
Kinder bestätigten Quälereien
Verfahren gegen Kindergärtnerinnen eingestellt
Kinder in Waschraum gesperrt

Die Anklagebehörde habe keinerlei Prüfung in Richtung Nötigung vorgenommen, hält ihr Anwalt Nikolaus Rast in einem Fortführungsantrag fest, den er nun beim Landesgericht eingebracht hat.

Verfahren gegen zwei Kindergärtnerinnen wurde eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen zwei nach Bekanntwerden der Vorwürfe entlassene Kindergärtnerinnen wegen Quälens von Unmündigen und Freiheitsentziehung ermittelt. Das Verfahren wurde Ende Jänner eingestellt. Insgesamt sei der Nachweis strafrechtlich relevanter Handlungen nicht zu erbringen gewesen, hieß es. Die Verdächtigen hatten Kleinkinder im Alter zwischen eineinhalb und vier Jahren strafweise in einen Waschraum gesperrt. Wie sich im Zuge der Erhebungen zeigte, waren in dem Kindergarten dies und andere Disziplinierungsmaßnahmen - etwa Bespritzen mit Wasser aus einer Sprühflasche - seit 2016 gängige Praxis.

Anwalt brachte Fortführungsantrag ein

In seinem Fortführungsantrag meint Rast, die Staatsanwaltschaft habe divergierende Zeugenaussagen nicht berücksichtigt und Beweisergebnisse nicht entsprechend gewertet. So war im Kindergarten die Waschraum-Türe vor Einleitung der strafrechtlichen Ermittlungen ausgetauscht und damit eine kriminaltechnische Untersuchung verunmöglicht worden. Damit habe man "ein wesentliches Beweismittel vernichtet", betont Rast. Mehrere Kinder hatten berichtet, die Tür sei hinter ihnen versperrt bzw. abgeschlossen worden.

Ob dem Fortführungsantrag stattgegeben wird, wird das Landesgericht nach eingehender Prüfung entscheiden. "Über das Strafrecht sind Kinderrechte nicht geschützt", lautet - losgelöst davon - das Fazit des Wiener Kinder- und Jugendanwalts Ercan Nik Nafs. Daher sei ein Kinderschutzkonzept nötig, das in Kindergärten und vergleichbaren Einrichtungen zukünftig ein funktionierendes Krisen- und Beschwerdemanagement gewährleistet.

Betroffene Kinder schilderten Vorfälle in Wiener Kindergarten

Wie Nik Nafs im Gespräch mit der APA bekräftigte, sollten Vorfälle, wie sie in dem betreffenden Kindergarten zumindest seit 2016 bis Anfang 2019 passiert sind, "grundsätzlich nicht mehr vorkommen". Betroffene Kinder hatten geschildert, wie sie selbst oder andere wiederholt von Pädagoginnen in einem rauen Tonfall angeherrscht, separiert und beispielsweise auf einen so genannten stillen Stuhl gesetzt wurden. Ungeachtet der staatsanwaltschaftlichen Verfahrenseinstellung steht für Nik Nafs "die Glaubwürdigkeit der Kinder außer Streit". Die gesetzten Strafmaßnahmen seien "ein No go", die Kinder- und Jugendanwaltschaft (KJA) habe sich daher dieses Themas angenommen.

Bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter müssten Trägervereine zukünftig auf die Aus- und laufende Weiterbildung besonderen Wert legen, sagte Nik Nafs. Was das Krisen- und Beschwerdemanagement in den Einrichtungen angeht, "muss dieses unabhängig vom Vorstand, der Geschäftsführung und der pädagogischen Leitung agieren können und gut begleitet sein". Nik Nafs forderte Betroffene bzw. deren Eltern auf, sich umgehend an die KJA zu wenden, sollten sie nicht mehr zeitgemäße Erziehungsmethoden an Horten, Kindergärten oder Schulen erleben bzw. davon Kenntnis erlangen.

Im konkreten Fall waren für Irene Oberschlick - eine erfahrene, auf Kinderrechte spezialisierte Rechtsanwältin, die für das Kinderschutzzentrum "die möwe" mit der Causa befasst war - ein Organisationsverschulden und die Gefährdung des Kindeswohls evident. Die Kindergartenleitung sei ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen, meinte Oberschlick gegenüber der APA. Die Leiterin habe es unterlassen, einen offenkundigen Engpass an Mitarbeiterinnen an den Trägerverein zu melden und damit in dieser Hinsicht jahrelang keine Abhilfe geschaffen. Als erste Beschwerden über Fehlverhalten der offenbar überforderten Mitarbeiterinnen gemeldet wurden, habe es keine Kontrollen gegeben, "obwohl es unmöglich ist, dass die Leiterin nicht gewusst hat, dass Kinder schlecht behandelt worden sind", sagte Oberschlick. Man habe zu lange auf die Missstände nicht reagiert: "Die Leiterin hat den Mitarbeiterinnen ganz offensichtlich nicht gesagt, derartige 'Disziplinierungsmaßnahmen' zu unterlassen und ihren Umgangston zu ändern."

Erste Meldung bereits im November 2017

Erst als im April 2019 die Regionalleitung von den Vorwürfen Wind bekam, wurden die beiden Pädagoginnen entlassen. Dabei hatte die Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) bereits im November 2017 erfahren, dass ein Kleinkind Strafe sitzen musste. Nach einer daraufhin durchgeführten Kontrolle des Kindergartens hatte die MA 11 in einem schriftlichen Bericht eine "Vernachlässigung der Organisation" festgehalten. Weiters hieß es, die Leiterin - sie war bei fünf Kindergruppen mit 30 Wochenstunden angestellt, es handelte sich um ihre erste Leitungsfunktion - wäre ihrer "Kontrollpflicht nach dem Wiener Kindergartengesetz nicht nachgekommen".

(APA/Red)

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