Die Frau, die sich schuldig bekannte, muss laut dem Urteil des Schöffensenats acht Monate ins Gefängnis, weitere 16 Monate wurden bedingt ausgesprochen. Aleksandra N. soll nicht eingegriffen haben, als ihr Freund Milosav M. ihre Söhne schlug. Cain kam im Jänner 2011 durch Misshandlungen ihres Lebensgefährten zu Tode, M. wurde Ende März 2012 wegen Mordes nicht rechtskräftig schuldig gesprochen.
Siegele: “Verbrechen hätte verhindert werden können”
Staatsanwalt Wilfried Siegele betonte, dass das Verbrechen an Cain hätte verhindert werden können, hätte die Mutter ihren älteren Sohn nach Schlägen ihres Lebensgefährten ins Spital gebracht. “Mit seinen Vorstrafen wäre er sicher hinter Gitter gewandert”, so Siegele. Verteidiger German Bertsch erklärte, seine Mandantin habe in entscheidenden Momenten nicht gehandelt, in denen sie hätte handeln müssen. Er sprach sich wiederholt dafür aus, dass sie mit Rücksicht auf ihren älteren Sohn, der inzwischen wieder bei ihr lebt, nicht in Haft muss. “Sie ist gestraft genug”, so Bertsch.Die 25-Jährige war mit Sonnenbrille und Kapuze vor Gericht erschienen und wirkte sehr gefasst. “Ich kann mir heute nicht erklären, warum ich da weggesehen habe”, so die Angeklagte. Sie wisse nicht, warum sie mit ihren Kindern nicht zum Arzt ging, obwohl sie selbst nach Schlägen das Spital aufsuchte. Sie könne heute nicht mehr nachvollziehen, warum sie sich keine Hilfe suchte. Sie sei von Milosav M. ebenfalls mehrfach geschlagen worden und habe Angst vor weiteren Misshandlungen gehabt.
“Habe gesehen, dass es ihm nicht gut geht”
Am 8. Jänner 2011, dem Todestag des kleinen Cain, habe sie “gesehen, dass es ihm nicht gut ging, trotzdem habe ich nichts gemacht”, gab sich die 25-Jährige reuig. Sie habe damals nicht erkennen können, dass der Bub innerlich so schwer verletzt war. Verteidiger German Bertsch stellte die schwierige Situation seiner Mandantin heraus, sie hat laut Gutachten an Überlastungs- und Überforderungsgefühlen gelitten, zudem habe sie zum Jahreswechsel 2010/11 Kokain konsumiert. Sie sei eine gute und liebevolle Mutter, betonte er.
Staatsanwalt warf Mutter “gröblichste Fahrlässigkeit” vor
Siegele unterstrich, dass N. durch ihr Nichthandeln “massive Schuld” auf sich geladen habe. Was man von einer Mutter erwarten dürfe, habe sie nicht einmal im Mindestmaß erfüllt, warf ihr der Staatsanwalt “gröblichste Fahrlässigkeit” vor. Auch wenn die 25-Jährige selbst Opfer von Schlägen geworden sei, hätte sie die Verpflichtung gehabt, für ihre Kinder einzutreten. Privatbeteiligtenvertreter Philipp Längle erklärte, es gebe nichts zu beschönigen, “es ist ein Schuldspruch zu fällen”.
Mildernde Umstände
Richterin Karin Dragosits führte bei der Urteilsverkündung als Milderungsgründe die Unbescholtenheit der 25-Jährigen, die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit laut Gutachten sowie ihr umfassendes Geständnis an. Erschwerend habe sich ausgewirkt, dass beide Kinder betroffen waren. Dass ein Teil der Strafe unbedingt ausgesprochen wurde, begründete Dragosits mit folgenden Worten: “Dieses Signals bedarf es nach Ansicht des Schöffensenats”. Dem älteren Sohn wurde ein Trauerschmerzengeld von 5.000 Euro zugesprochen.
This video is not availabe anymoreFind more videos on https://www.vienna.at/video
(APA)
(VPI)