Pyschiatriereform für Kinder und Jugendliche
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie am Rosenhügel wird umgebaut und der Bedarf nach weiteren Abteilungen geprüft, hieß es am Dienstag in einer Pressekonferenz.
Wir wollen Kinder in ihren psychiatrischen Leiden grundsätzlich nicht einsperren”, sagte Wilhelm Marhold, Generaldirektor des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV). Gleichzeitig müsse aber ein entsprechendes Angebot an stationärer Betreuung sichergestellt werden. Außerdem soll vermieden werden, dass Jugendliche in Abteilungen für Erwachsene aufgenommen werden müssen.
Ähnlich argumentierte Stephan Rudas, Chefarzt der Wiener Psychosozialen Dienste (PSD): Wir sind sicher, dass auch Jugendliche ihre Psychiatriereform bekommen sollen.” Ebenso wie Marhold verwies er auf die bereits vor Jahren erfolgte Öffnung bei der Erwachsenenpsychiatrie: Wir wollen das Prinzip So lange wie nötig, aber so kurz wie möglich auch auf die Kinder- und Jugendpsychiatrie übertragen.”
Laut Marhold hat es bisher Probleme an der Nahtstelle zwischen dem Spital und dem freieren Leben außerhalb der stationären Psychiatrie gegeben. Für jene 155 Jugendliche in Betreuung der Jugendwohlfahrt, die psychiatrischer Behandlung bedürfen, wird daher ab Herbst ein aus fünf Personen bestehender Liaisondienst eingerichtet. Psychiater kommen regelmäßig auf Hausbesuch in die sozialpädagogischen Einrichtungen des Jugendamtes und kümmern sich um die Betreuung vor Ort, erläuterte Renate Balic-Benzing, Chefin des Jugendamtes (MA 11).
Im Neurologischen Krankenhaus Rosenhügel wird die bisherige Neurologie/Psychiatrie-Abteilung in eine reine Kinder- und Jugendpsychiatrie umgewandelt, berichtete KAV-Spitälerchefin Susanne Herbek. Zusätzlich werden Möglichkeiten geschaffen, um Jugendliche im Fall von Eigen- oder Fremdgefährdung gemäß Unterbringungsgesetz festhalten zu können. Bisher mussten diese in Abteilungen für Erwachsene verlegt werden.
Den Umkehrschluss, wonach Jugendlichen die Vorzüge der offenen Psychiatrie bisher anscheinend vorenthalten wurden, ließ Rudas nicht gelten. Dort, wo sie gegen ihren Willen in psychiatrischer Behandlung waren, hat es auch bis jetzt keine Abweichung von der Aufenthaltsdauer Erwachsener gegeben”, sagte er: Kinder und Jugendliche waren durchaus auch von der Psychiatriereform erfasst.”