Punschstand-Vergabe rechtswidrig
Anlass für das Verfahren war eine Beschwerde eines Linzer Ehepaares, das am Wiener Rathausplatz einen Punschausschank betreiben wollte – sich jedoch vergeblich um einen Platz bemüht hatte.
Stein des Anstoßes war die Praxis der Vormerkungen. Dabei werden jene Betreiber bevorzugt, die bereits im Jahr zuvor einen Standplatz zugeteilt bekamen. Für den VfGH führt dieses System jedoch zu einem geschlossenen Kreis von Marktteilnehmern, was gegen das Prinzip der Marktfreiheit verstoße.
Die Stadt Wien hatte ihre Vorgangsweise stets verteidigt. Es sollten bewährte Interessenten bevorzugt werden, hieß es. Der freie Zugang zu den Märkten sei dadurch nicht beeinträchtigt. Tatsächlich war es in den vergangenen Jahren auf Grund der Vergabepraxis kaum zu Änderungen bei den Punschstand-Betreibern gekommen.
Von Seiten der Stadt Wien wurde am Donnerstag betont, dass nach der Aufhebung der Regelung nun ein neues, der VfGH-Entscheidung entsprechendes System kommen werde. Wie diese aussehen wird, ist noch nicht bekannt.