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Punschstand-Vergabe im Verdacht

Symbolbild
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nimmt die Zuteilungspraxis der Stadt Wien bei der Vergabe von Punschständen auf den Christkindlmärkten vor dem Rathausplatz und auf der Freyung ins Visier.

Anlass ist laut einem ORF-Bericht die Beschwerde eines Linzer Ehepaars, das vom Rathaus keine Lizenz bekommen haben soll. Bevorzugt wird nämlich, wer bereits im Vorjahr einen Punschstand hatte.

Keine langfristige Rotation vorgesehen

Beim VfGH vermutet man dadurch einen Eingriff in das Recht auf freien Marktzugang. „Auf den ersten Blick ist es sehr schwer, in dieses System hineinzukommen“, erklärte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth. Zudem sei langfristig keine Rotation oder Zuteilung durch Losentscheid vorgesehen. Die Prüfung durch den VfGH wurde bereits eingeleitet. In drei Viertel aller Fälle kommt es zu einem positiven Ergebnis, heißt es.

Im Marktamt gibt man sich gelassen. Durch die Bestimmung in der Wiener Marktordnung „bringen wir Qualität und Kontinuität hinein“, sagte Dezernatsleiter Franz Kopecky zur APA. Außerdem könne man dadurch die Zahl der Punschstände am Rathausplatz limitieren. Derzeit verkaufen zwölf der 140 Stände alkoholische Heißgetränke, und mehr sollen es im Sinn von Branchenmix nicht werden, so Kopecky: „Wenn der Verfassungsgerichtshof der Meinung ist, dass man das ändern muss, werden wir uns etwas überlegen. Aber es wäre schade drum.“

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