Den Wiener Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) erinnert eine Amtshandlung, bei der ein Passant nach einem Disput mit zwei Polizisten in Wien-Donaustadt festgenommen wurde und für einige Stunden in einer verschmutzten Zelle landete, eher an eine Machtdemonstration, wie sie unter Halbstarken oder in Jugendbanden üblich ist. So steht es im schriftlichen Urteil, in dem die Vorgehensweise der Beamten mangels eines Festnahmegrunds für rechtswidrig erklärt wird. Der 37-jährige Mann erhält auf Kosten des Innenministeriums 1.378 Euro zugesprochen.
Der Vorfall spielte sich am 21. September 2002 ab, als der Mann beim Bankomat-Beheben eine Funkstreifen-Besatzung beobachtete, die mittels eines Kavalierstarts ihr Fahrzeug in Betrieb setzte und mit quietschenden Reifen davon fuhr. Das ist klass, was ihr da machts!, soll er ihnen nachgerufen haben. Das und eine in ihren Augen abschätzige Handbewegung bekam eine weitere, zufällig in der Nähe befindliche Funkstreife mit.
“Rechtswidrige Machtdemonstration”
Diese beiden Polizisten stiegen sofort aus ihrem Wagen aus und verlangten, der Mann möge sich ausweisen. Der UVS interpretiert bereits das als Vorwand für eine rechtswidrige Machtdemonstration. Die Uniformierten verpassten dem Mann, der von einer Feier anlässlich seines ersten Hochzeitstages kam, dann auch noch Handschellen, weil er sich – so zumindest ihre Darstellung – aggressiv verhalten haben soll.
Es war ein Punkt erreicht, wo ich nach 16 Jahren bei der Polizei sagen würde: Jetzt ist alles möglich, hatte einer der Polizisten im vergangenen April im Straflandesgericht gesagt, wo die Beamten in einem Verfahren wegen Körperverletzung – der Passant wies nachher Hämatome und Abschürfungen im Oberarm- und Schulterbereich auf – freigesprochen wurden. Der Mann wiederum war wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt vor Gericht gestellt und schuldig erkannt worden.
Vom UVS fühlt er sich nun zur Gänze rehabilitiert: Er habe keinen Streit gesucht, sondern sich um Deeskalation bemüht, heißt es in dem Urteil. Die gegenteiligen Behauptungen der Beamten wertet die Behörde als geradezu hilflos anmutende Ausreden. Und die Anzeige, auf die hin der Mann vor dem Strafrichter landete, wirkt auf den UVS sehr konstruiert und auf eine folgenlose Bereinigung des Vorfalls zu Gunsten der Beamten hingetrimmt.
Redaktion: Claus Kramsl