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Psychisch Kranke wollte Freund von Dämonen "erlösen": Prozess

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Weil sie ihren Lebensgefährten mit einem angesetzten Kopfschuss zu Tode brachte, ist heute eine 58-jährige Frau im Wiener Straflandesgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert worden.

Die psychisch Schwerkranke – sie leidet einem Gutachten zufolge an einer schizoaffektiven Störung und psychotischer Realitätsverkennung – legte dem Schwurgericht (Vorsitz: Minou Factor) dar, sie habe den 46-Jährigen von seinen Dämonen “erlösen” wollen.

Die beiden hatten einander vor 20 Jahren im Otto-Wagner-Spital kennengelernt, wo sie jeweils wiederholt stationär behandelt wurden. Der Mann war schizophren, er hörte Stimmen und fühlte sich von Dämonen befallen. “Es war Liebe auf den ersten Blick”, erinnerte sich die 58-Jährige, eine gebürtige Deutsche, die ursprünglich ihrer Mutter wegen nach Wien gezogen war.

Jahrelang lebte das Paar in weiterer Folge nach außen hin unauffällig in der kleinen Wohnung der Frau in Wien-Ottakring. Wie diese nun in ihrer Verhandlung berichtete, hätten sich zuletzt die gesundheitlichen Probleme ihres Freundes verstärkt. Seine Wahnvorstellungen seien immer schlimmer geworden: “Er hat es nimmer ausgehalten. Die Dämonengeister sind über ihn gekommen und haben seinen Kopf gemartert. Er sah sehr mitgenommen und schlecht aus.”

Immer wieder habe sie ihn gefragt, ob er “noch durchhalten” könne. Der 46-Jährige sei ja nicht krankenversichert gewesen, deshalb habe sie ihm aus Kostengründen ihre Tabletten überlassen müssen. Ihn adäquat behandeln zu lassen, wäre unfinanzierbar gewesen, weshalb sie schließlich ein Jagdgewehr gekauft hätte.

“Mein Mann hat gesagt, ich soll ihn erschießen, wenn es nimmer geht”, gab die 58-Jährige zu Protokoll. Daraufhin habe sie die Waffe “für alle Fälle” um 149 Euro erworben. Am 8. Jänner 2008 habe sie dann gegen 19.30 Uhr einmal mehr bemerkt, wie sehr ihr Partner leide: “Ich habe ihn gefragt, ob er durchhalten kann. Da hat er ‘Nein! Schieß mich nieder!’ gesagt. Aber ich kann das nicht, ich kann nicht! Da schaut er mich so betreten an wie ein armer Hund.”

Aus “Mitleid und Liebe” habe sie in dieser Situation das Gewehr an seine Schläfe gepresst und abgedrückt: “Er wollte von mir erlöst werden. Ganz einfach, er wollte sterben. Aber ich hätte es nicht tun sollen. Hinterher ist man immer schlauer.”

Für die Geschworenen war nach kurzer Beratung klar, dass die Frau im Hinblick auf ihr gesundheitliches Befinden zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig war. Die Entscheidung, sie in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen, ist bereits rechtskräftig.

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