Psychiatrie-Kommission: EU-Staaten beim Zwang ohne Präferenz
Das hat Hans Joachim Salize vom Zentralinstitut für seelische Gesundheit in Mannheim am Mittwoch vor der Wiener Psychiatrie-Untersuchungskommission betont. “Einfache Antworten sind hier sicher nicht zu erhalten”, sagte er.
“Aus den europäischen Unterbringungsgesetzen lässt sich weder eine Präferenz noch ein Bann bestimmter zwangsweiser Maßnahmen ableiten”, so der Psychiatrie-Epidemiologe, der sich dabei auf die westeuropäischen EU-15 bezog. Er listete Maßnahmen vom Netzbett – dessen Einsatz dem Wiener Otto-Wagner-Spital viel Kritik eingebracht hat – über verschiedene Formen der Fixierung, das “weiche” oder “feste” Zimmer bis zur medikamentösen Sedierung auf.
“Ein ‘model of best practice’ ist nicht identifizierbar”, sagte Salize. Die Gretchenfrage drehe sich um das Ausmaß sowie den adäquaten Einsatz der Maßnahmen, betonte er. In der Praxis dürfte es wohl Trends bei der Anwendung einzelner Maßnahmen geben – bloß gebe es weder Zahlen noch repräsentative Studien dazu.
Dies gelte auch für das Netzbett, das, so Salize, “hier, aber nicht nur hier, symbolhaft als Ausdruck von inadäquaten Zwang” gesehen werde. Es gebe schlicht keine Daten zu dessen Einsatz. Er selbst habe bis vor kurzem noch angenommen, dass es in Österreich nicht mehr verwendet werde.
Er werde sich daher auch hüten, Aussagen über Netz- und Gitterbetten in der Psychiatrie anderer Länder zu treffen. Er komme viel herum, so der Experte, aber: “Wenn man Teil offizieller Delegationen ist, wird man nicht in die Schmuddelecken geführt.” Bei der Definition von Standards sei vor allem die Psychiatrie selbst gefragt, sagte Salize.