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Prozess: Wiener verkaufte Drogen über das Darknet

Der Student soll Drogen im Dark Web verkauft haben.
Der Student soll Drogen im Dark Web verkauft haben. ©pixabay.com
Im Verfahren gegen einen 28-Jährigen, der im Darknet Drogen verkauft haben soll, sind am Nachmittag die Urteile gefallen. Seine Freundin wurde wegen Geldwäscherei verurteilt.

Der Student erhielt eine teilbedingte Haftstrafe von drei Jahren, ein Jahr davon muss er in Haft. Seine Freundin wurde zu zehn Monaten bedingt verurteilt.

Das Verfahren gegen seinen Cousin, der zwei Mal Drogenbriefchen bei Mistcontainern platziert haben soll, wurde eingestellt. Alle Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

Über 100.000 Euro auf dem Konto

Der 21-jährige Cousin soll ihn bei der Auslieferung der Drogen unterstützt haben. Auf der Anklagebank nahm auch die Lebensgefährtin des 28-Jährigen Platz. Ihr wurde Geldwäscherei vorgeworfen, da die Jusstudentin das für den Suchtgifthandel einkassierte Geld auf ihr Konto eingezahlt haben soll. Als die Sache aufflog, hatte die 25-Jährige 119.150 Euro auf ihrem Konto, mit 10.000 Euro hatte sie sich etwa ein Auto gekauft.

Das Trio - vertreten durch Philipp Wolm, Rudolf Mayer, Philipp Winkler und Alexander Philipp - bekannte sich größtenteils schuldig. Bezüglich Suchtgiftmenge und Tatzeitraum relativierten sie die Angaben in der Anklageschrift. Da der Verkauf durch das Darknet konkret nicht mehr feststellbar war, hatte die Polizei die Zahlen hochgerechnet. So wurden dem Erstangeklagten alleine von Jänner bis Juli 2018 1.550 Suchtgiftverkäufe zugerechnet. Er soll somit laut Staatsanwaltschaft in einer "Vielzahl von Angriffen" in einer das 25-Fache übersteigenden Grenzmenge Drogen verkauft haben.

Onlineshop im Darknet gegründet

Der 28-Jährige soll Ende 2015 mit dem Verkauf von Suchtgift begonnen haben. Zunächst erledigte er die Geschäfte per Telefon, dann über Facebook-Messenger, ehe er im Jänner 2018 das Ganze ins Darknet verlagerte. Unter dem Pseudonym "Pablos-Kitchen" soll er den Onlineshop "Dream Market" gegründet haben, wo der Verkauf der Drogen vonstattenging. Potenziellen Käufern wurde sogar eine Einschätzung des Suchtgiftverkäufers geboten, indem dessen Online-Bewertung nach einer Fünf-Sterne-Skala möglich war. Die Bestellungen wurden per Post versandt oder im Bereich von Altglascontainern hinterlegt. Die Bezahlung erfolgte durch die Kryptowährung Bitcoin. Nach Einzahlung wurden die GPS-Daten der Hinterlegung bekannt gegeben.

Im April 2018 geriet der Erstangeklagte an einen verdeckten Ermittler des Bundeskriminalamtes, der sechs Mal von dem 28-Jährigen Suchtgift erwarb. Bei Observierungen zeigte sich, dass der Cousin zumindest zwei Mal bei den Auslieferungen dabei war.

Jusstudentin: "Wahrheit aus Liebe verdrängt"

Den Erlös überreichte der 28-Jährige seiner Freundin, die das Geld auf ihr Konto einzahlte. Sie sagte, dass die zunächst nichts von den Drogengeschäften gewusst habe. Da ihr Lebensgefährte auch immer wieder in Wettbüros hohe Gewinne machte, dachte sie, das Geld käme von dort. Im März 2018 sah sie den 28-Jährigen in der Küche mit Drogen hantieren. "Ich hab' ihn darauf angesprochen, aber er hat mich abgewimmelt, dass mich das nichts angehe", sagte die Jusstudentin. Mit dem Wissen habe sie jedoch weiterhin das Geld ihres Freundes angenommen. "Ich hätte es wissen müssen, dass es von da kam." Doch die 25-Jährige habe die Wahrheit aus Liebe verdrängt.

Am 13. November 2018 wurden die drei festgenommen, nachdem der 28-Jährige fünf Pakete mit Amphetamin und Kokain in drei verschiedene Postkästen warf. In der Wohnung wurden weitere Drogen, Bargeld und Suchtgiftutensilien wie eine Kokainpresse sichergestellt.

(APA/red)

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