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Prozess wegen Mordversuchs: 50-Jähriger attackierte Ehefrau mit Messer

Der 50-Jährige muss sich wegen veruschten Mordes in Krems vor Gericht verantworten.
Der 50-Jährige muss sich wegen veruschten Mordes in Krems vor Gericht verantworten. ©APA (Sujet)
Am Dienstag muss sich ein 50-Jähriger in Krems vor dem Geschworenengericht verantworten, weil er im Oktober 2018 im Bezirk Krems-Land mehrmals mit einem Messer auf seine Ehefrau eingestochen haben soll.

Der Angeklagte musste sich wegen versuchten Mordes verantworten, den er bestritt. Der Beschuldigte räumte allerdings ein, die Handlungen gegen das Opfer gesetzt zu haben.

Mann stach mit Messer mehrmals auf Ehefrau ein

Dem Mann wird vorgeworfen, seine Partnerin in der Nacht auf den 22. Oktober 2018 im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung attackiert zu haben. Der 50-Jährige soll der Frau mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 17 Zentimetern zweimal in den Hals, zumindest achtmal in die Brust sowie einmal in den Oberbauch gestochen haben. Es blieb laut Staatsanwalt nur deshalb beim Mordversuch , weil das Opfer “massive Gegenwehr leistete”, den Mann in die Hand biss und um Hilfe schrie.

Der 50-Jährige soll nach den Stichen die Rettungskräfte verständigt und die Wunden der Frau erstversorgt haben. Er wurde wenig später vor dem Gebäude festgenommen. Die Verletzte wurde mit dem Notarzthubschrauber in das Universitätsklinikum St. Pölten geflogen und dort notoperiert.

Vereidiger spricht von vorsätzlich schwerer Körperverletzung

“Die Tat, die zu beurteilen ist, war schrecklich und furchtbar”, sagte der Verteidiger. Sein Mandant bereue, “was hier herausgekommen ist”. Der Angeklagte sei aber vom Versuch zurückgetreten, weil er die Blutungen des Opfers gestillt habe und damit “freiwillig den Erfolg abgewendet” habe. Was übrig bleibt, sei eine “vorsätzliche schwere Körperverletzung”. “Nach einem fehlgeschlagenen Versuch ist kein Rücktritt mehr möglich”, hielt der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsvortrag dagegen. Der ursprüngliche Tatplan des Beschuldigten, seine schlafende Frau mit Stichen ins Herz zu töten, sei nämlich gescheitert, weil das Opfer noch davor wach wurde und sich verteidigte.

Weiters ersuchte der Verteidiger “um Therapie statt Strafe”. Der Angeklagte sei nicht schuldfähig, dies sei das Ergebnis einer Krankheitsentwicklung, die aufgrund schwerer Schicksalsschläge ihren Lauf genommen habe. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde keine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

(APA/Red)

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