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Prozess um versuchten Mord unter Gehörlosen

Symbolfoto
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Im Wiener Landesgericht wird am Donnerstag das Strafverfahren gegen zwei Gehörlose fortgesetzt - Täter wollten sich laut Anklage für in die Welt gesetzte Gerüchte rächen.

Die Anklage wirft Reinhard K. (37) und Thomas S. (27) in dem seit zwei Monaten anhängigen Schwurprozess versuchten Mord vor. Sie hatten am 22. Februar 2004 den 33-jährigen Martin P. in seiner Wohnung in Wien-Margareten aufgesucht und mit einem Vorschlaghammer und einem Küchenmesser malträtiert.

Der Mann hatte verbreitet, die beiden hätten ein sexuelles Verhältnis, worauf eine ebenfalls gehörlose Deutsche, die einem der beiden freundschaftlich zugetan war, ihr Interesse verloren und sich zurückzogen haben soll. Daraufhin beschlossen die beiden laut Anklage, sich zu rächen. Unter dem Vorwand, sie würden ihm seine nicht ganz funktionstüchtige Internet-Leitung reparieren, statteten sie ihm einen Besuch ab. Zuvor hatte Thomas S. den Älteren noch im Chat erinnert: „Wenn wir hingehen, vergiss den Hammer nicht!“

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