Prozess um versuchten Juwelierraub in St. Pölten: Drei, vier und 4,5 Jahre Haft

Zwei 16-jährige und ein 19-jähriger Bursche standen am Dienstag in St. Pölten bei einem Prozess vor Gericht. Der Tschetschene (16), von dem der Tatplan ausging, wurde zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, ein gleichaltriger Österreicher zu drei und ein 19-jähriger Mazedonier zu vier Jahren unbedingter Haft. Die Urteile des Schöffensenats sind nicht rechtskräftig.
Der versuchte Überfall in St. Pölten
Das Trio war am 23. Februar in der City der NÖ Landeshauptstadt maskiert in ein Juweliergeschäft gestürmt. Der Inhaber und ein Uhrmacher wurden mit einer Gaspistole bedroht und gezwungen, die Vitrinen zu öffnen. Die Verdächtigen packten Schmuck im Wert von 70.000 Euro ein. Indessen war die von der Ehefrau des Juweliers alarmierte Polizei eingetroffen, worauf sich die drei mit ihren Opfern in den hinteren Teil des Geschäfts zurückzogen, dann aber aufgaben. Der Tatbestand der erpresserischen Entführung war laut Staatsanwaltschaft nicht erfüllt.
Zur Strafbemessung führte der Richter aus, dass dem Alter der Beschuldigten entsprechend unterschiedliche Strafrahmen vorlagen. Mildernd waren die Geständnisse und dass es beim Versuch geblieben ist, erschwerend beim vorbestraften Erstangeklagten u.a. die Tatbegehung innerhalb der Probezeit. Die Opfer hätten ein Martyrium erlitten, und auch generalpräventiv war angesichts zunehmender Raubüberfälle auf Juweliere eine unbedingte Strafe zu verhängen, weshalb in St. Pölten sozusagen ein Präzedenzfall geschaffen wurde.
(apa/red)