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Prozess um Vergewaltigung: Angeklagter enthaftet

Ein Vorfall, der sich im Juli dieses Jahres in einem Studentenheim im Südburgenland ereignet haben soll, beschäftigte am Dienstag einen Schöffensenat im Landesgericht Eisenstadt. Einem 29-jährigen Studenten wird vorgeworfen, eine gleichaltrige Kollegin vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig, der Prozess wurde vertagt.


Die beiden, die an der Friedensuniversität in Stadtschlaining (Bezirk Oberwart) studierten, hatten sich laut Anklage im Vorjahr kennengelernt. Zwischen ihnen habe sich eine Freundschaft entwickelt. Der 29-Jährige aus Nigeria habe eine sexuelle Beziehung aufbauen wollen, die ebenfalls aus Afrika stammende Studienkollegin habe dies abgelehnt.

Zu der Tat soll es am Rande einer Party Anfang Juli gekommen sein. Der Angeklagte soll die Frau in sein Zimmer gedrängt, sie geschlagen, gewürgt und aufs Bett gestoßen und sie mit dem Finger im Intimbereich berührt haben. Ein Versuch, die Frau zu vergewaltigen, sei an ihrer Gegenwehr gescheitert. Der 29-Jährige gab hingegen an, mit der Studentin eine Beziehung gehabt zu haben, wobei der Sex einvernehmlich gewesen sei.

Ihre Freundin habe nach dem Vorfall zunächst gesagt: “Ich will nur, dass er die Wahrheit sagt und sich entschuldigt”, berichtete eine Studienkollegin. Sie habe ihr geraten, auf jeden Fall ins Krankenhaus zu gehen und sich untersuchen zu lassen. An der Uni sei der Angeklagte weiterhin mit ihnen “im Klassenzimmer gesessen.” Schließlich wurde der 29-Jährige in Untersuchungshaft genommen. Ein Bekannter des Angeklagten berichtete, dass er den Eindruck gehabt habe, die beiden hätten eine Beziehung.

Verteidiger Elmar Kresbach beantragte, den Angeklagten frei zu lassen: “Er hat das Haftübel ausreichend verspürt.” Zudem sei die Verdachtslage “nicht so gravierend”, dass eine weitere Fortsetzung der U-Haft geboten sei. Richter Wolfgang Rauter gab dem Antrag statt und ordnete die Enthaftung unter Auflagen an: Der 29-Jährige musste einen Eid schwören, Österreich bis zum Abschluss des Verfahrens nicht zu verlassen. Zudem muss er 7.000 Euro Kaution aufbringen. Der Prozess wurde vertagt.

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