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Prozess um Veranstalter von Segeltörns für sehbehinderte Jugendliche

Schwere Vorwürfe gegen einen Organisator von Segeltörns für sehbehinderte Jugendliche wurden am Montag im Wiener Landesgericht für Strafsachen erhoben.

Der 37-jährige, blinde Mann hatte als Obmann eines gemeinnützigen Wiener Vereins jährlich Sommerausflüge unter dem Motto “Segeln mit vier Sinnen” veranstaltet. Bei einem Törn im August 2006 soll der aggressive Mann Betreuer und Bootsführer gefährlich bedroht und verletzt sowie eine Mitarbeiterin sexuell genötigt haben. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.

Der 37-Jährige wies alle Schuldzuweisungen als “Racheakt”, der von seiner früheren Lebensgefährtin ausgehe, zurück. Diese sei kurz vor dem Törn aus der Organisation ausgeschlossen worden, sämtliche Betreuer und Skipper hätten sich gegen ihn verschworen und den Törn von Anfang an manipuliert, beteuerte er vor dem Richter.

Laut Staatsanwaltschaft soll der laut AKH-Gutachten “vollblinde” Mann einer der Betreuerinnen bereits bei der Verabschiedung am Bahnhof gezielt an die Brust gegriffen haben, bei einer Massage auf einem der Schiffe habe der 37-jährige Mann der Frau außerdem zwischen die Beine gefasst. Der Beschuldigte bestritt dies: Die Betreuerin habe sich den ganzen Urlaub vergeblich an ihn herangemacht. “Ich bin der letzte der auf voluminöse Frauen steht”, rechtfertigte der Sehbehinderte sein angebliches Desinteresse.

Der Mann soll laut einem Zeugen bereits am ersten Tag ein Mädchen zu sich in die Kabine geholt und diese gegen ihren Willen betastet haben. Ein anderer Betreuer schilderte, dass der 37-Jährige sich in seiner Kajüte selbst befriedigt habe, während eine der Teilnehmerinnen angezogen daneben schlief. Laut Verteidigung hatte der Beschuldigte mit dieser Frau ein Verhältnis.

Sexuelle Übergriffe wies der Angeklagte jedoch anderen Mitseglern zu: Einer der Betreuer habe eine der sehbehinderten Mädchen mehrmals aufgefordert, sich auf seinen nackten Schoß zu setzen. Dabei sei es auch zu dem Streit mit der angeblichen Körperverletzung gekommen, erklärte der 37-Jährige, der selbst ein beiderseitig gewolltes Verhältnis mit einer minderjährigen Teilnehmerinnen zugab. Er sei dabei allerdings von seinem Mitarbeiter angegriffen worden und habe sich lediglich gewehrt.

Zwei Betreuer, die als Zeugen aussagten, konnten von Verletzungen des Angreifers durch seine Gegenwehr nicht berichten. Weder Hämatome, noch Würgemale am Hals seien ihnen aufgefallen, berichtete sie. Bei besagtem Streit habe der Angeklagte jemanden allerdings lautstark als “feige Sau” und “Schwuchtel” beschimpft.

Vorgeworfen werden dem Mann auch gefährliche Drohungen zu denen es bei Diskussionen, unter anderen um finanzielle Schwierigkeiten, gekommen sein soll. Diese habe es nie gegeben, so der sehbehinderte Mann. Er habe lediglich mehrmals von einem “gerichtlichen Nachspiel” gesprochen. Seitens der Anklageschrift soll der 37-Jährige den Betreuern damit gedroht haben, “er werde auch in ihre Gasse kommen” und “sie würden nichts zu lachen haben”.

Eine Verschwörung gegen den 27-Jährigen habe es nie gegeben, erklärte einer der Zeugen. Nachdem einige Jugendliche von dem Mann unangenehm berührt worden seien, hätten die Betreuer sich nur beratschlagt, ob und was man unternehmen könnte. Die Verhandlung wird am Dienstag mit der Einvernahme weiterer Zeugen fortgesetzt.

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