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Prozess um Unfall auf NÖ Bahnhof endete mit Freispruch

Der Prozess um einen durch eine umstürzende Glastür verursachten Unfall einer Vierjährigen auf dem Bahnhof in Strasshof (Bezirk Gänserndorf) im April 2015 hat am Mittwoch am Bezirksgericht Gänserndorf mit einem Freispruch geendet. Dem angeklagten Geschäftsführer der mit dem Einbau der Tür beauftragten Stahlbaufirma war keine Fahrlässigkeit anzulasten, begründete Richterin Edith Winterleitner.


Das kleine Mädchen hatte damals – in Begleitung seiner Mutter – die Tür des verglasten Wartebereichs schließen wollen. Es wurde von der umfallenden Tür getroffen und verletzt.

Der 48-Jährige hatte sich in dem Verfahren eingangs der fahrlässigen Körperverletzung nicht schuldig bekannt. Laut Strafantrag habe er bei der Montage im Jahr 2013 die nötige Sorgfalt außer Acht gelassen, weil die verwendeten Türbänder nicht geeignet gewesen seien. Dem hielt sein Verteidiger entgegen, dass die gelieferte Tür dem Leistungsverzeichnis entsprochen und abgenommen worden sei. Einen Wartungsvertrag hatte der Beschuldigte nicht.

Von den drei vorhandenen Türbändern habe allerdings eines keine Funktion gehabt, weil der Bolzen entfernt worden war. Zudem sei die Tür offensichtlich mit Kabelbindern provisorisch gesichert gewesen, weil auch das untere Türband kaputt war. Am Tag zuvor habe es eine Sachbeschädigung durch Jugendliche gegeben, die Tür sei daraufhin nur mehr am Poller angelehnt gewesen. Dem Rechtsanwalt zufolge war das gesamte System beschädigt. Er ortete vielmehr Fahrlässigkeit bei jenen, die für die Erhaltung der Anlage zuständig waren.

Dass ein Bolzen fehlte, sei auch für einen Laien erkennbar gewesen, meinte der Angeklagte, dessen Firma – ohne Beanstandungen – Aufträge für viele Stationen der ÖBB erfülle. Probleme mit der Tür waren ihm nicht gemeldet worden.

Im Zuge der Befragung auch von Firmenmitarbeitern trat zutage, dass die Befestigung den Normen entsprochen und für das Gewicht der Tür ausreichend war. Dem Sachverständigen zufolge kam es an jenem Morgen zu einem “Ermüdungsbruch” an der beschädigten “Schwachstelle”. Gutachter Richard Woschitz hielt fest, dass die Ausschreibungskriterien eingehalten worden waren. Allerdings sei eine derartige Tür – auch im Hinblick auf etwaigen Vandalismus – regelmäßig zu überprüfen und zu warten.

Wie die Richterin ausführte, hätten mehrere Ursachen zu dem Unglück geführt, die aber nicht der Montagefirma anzulasten seien. Relevant sei der fehlende Bolzen gewesen, der Einbau sei aber wohl sachgemäß erfolgt und auch Produktionsschäden an den Türbändern seien nicht vorgelegen. Eine Schweißarbeit sei später von einer anderen Firma durchgeführt worden.

Die Privatbeteiligten – die Mutter des Mädchens und die ÖBB – wurden mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Wichtig sei, dass die Vierjährige völlig gesund wird, hieß es seitens der ÖBB, die bereits eine Zahlung geleistet hatten, im Anschluss an das Verfahren.

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