AA

Prozess um umstrittene Urkunde: Ex-Schwiegertochter in Wien vor Gericht

Am Wiener Straflandesgericht wurde ein Verfahren um eine gefälschte Urkunde geführt
Am Wiener Straflandesgericht wurde ein Verfahren um eine gefälschte Urkunde geführt ©APA (Sujet)
Am Donnerstag fand im Wiener Straflandesgericht ein Prozess um eine umstrittene Urkunde statt, die einer 61 Jahre alten Wienerin drei Millionen Schweizer Franken (2,425 Mio. Euro) aus einer liechtensteinischen Privatstiftung einbringen hätten sollen.

Der Frau wird versuchter schwerer Betrug angekreidet, da sie das vorgeblich von ihrem Ex-Schwiegervater ausgestellte Dokument gefälscht haben soll. Die Angeklagte bestreitet das und versicherte dem Schöffensenat (Vorsitz: Daniela Setz), die Urkunde wäre echt.

So entstand die Urkunde

Die Frau war einst mit dem Sohn des Betreibers eines Kärntner Industrieunternehmens verheiratet, der in den 1990er-Jahren Schlagzeilen machte. Die beabsichtigte Sanierung des Betriebs scheiterte, gegen den Unternehmer wurde wegen Verdacht auf Millionen-Betrug ermittelt, worauf er nach Südamerika flüchtete.

Im April 1992 soll er auf der Flucht eine maschinengeschriebene und von ihm handschriftlich unterfertigte Urkunde hergestellt haben, die seinen Sohn und seine Schwiegertochter mit je 1,5 Millionen Schweizer Franken aus einer in Vaduz eingerichteten Stiftung begünstigte. Bei einer Trennung oder einer Scheidung hätte die Schwiegertochter sogar den gesamten Betrag zu bekommen, hieß es in dem Dokument.

Anklage wegen Betrugsversuch

Nachdem der Sohn tatsächlich die Scheidung eingereicht hatte, versuchte seine Ex-Frau in Liechtenstein auf dem Gerichtsweg an die Millionen zu gelangen. Sie scheiterte damit in allen Instanzen, denn die Gerichte in Liechtenstein hielten die Urkunde für nicht echt.

Dafür wurde gegen die Frau im Jahr 2002 Anklage wegen versuchten Betrugs erhoben, wobei sie sich dem Verfahren nie stellte. Sie zog es vor, in Monaco wohnen zu bleiben. Als sie im Vorjahr nach Wien übersiedelte, holte sie die Vergangenheit doch noch ein: Auf Basis einer Bitte aus Liechtenstein um Übernahme der Strafverfolgung wurde die Staatsanwaltschaft Wien tätig und brachte die Frau spät, aber doch vor Gericht.

Schwiegertochter vs. Schwiegervater

Dort versicherte sie nun, ihr früherer Schwiegervater, mit dem sie “ein ganz normales Verhältnis” gehabt hätte, habe sich mit der Schenkung offenbar für die Unterstützung während seiner Flucht bedanken wollen. Sie habe ihm gemeinsam mit ihrem Ex-Mann von Lugano aus zwölf Millionen französische Francs (1,829 Mio. Euro) zukommen lassen. Wie und unter welchen Umständen das Dokument zustande kam, sei ihr unbekannt. Sie habe es 1994 in einer Schreibtisch-Schublade anlässlich eines Besuchs in Uruguay, wohin sich der Schwiegervater geflüchtet hatte, entdeckt und “eingepackt, weil mein Name oben gestanden ist”.

Der gescheiterte Sanierer, mittlerweile 88 Jahre alt, widersprach dieser Darstellung im Zeugenstand entschieden. Er gab an, im Zug seiner Flucht im Beisein seiner Ehefrau, seines Sohnes und seiner Schwiegertochter, die er “innerlich gesehen immer abgelehnt”, aber “als Schwiegertochter meines Sohnes akzeptiert” habe, für Notfälle mehrere DIN-A4-Blätter blanko unterschrieben zu haben. Eines davon müsse für die Fälschung herangezogen worden sein. Es sei “auszuschließen, dass die Urkunde echt ist”. Er habe auch nie Geld von seinem Sohn oder dessen Frau erhalten: “Ich kenne diese zwölf Millionen nicht. Ich wäre heute dankbar, wenn ich sie hätte.”

Verdächtige Grammatikfehler

Vielmehr “geht mein ganzes Vermögen auf ihr Konto”, betonte der 88-Jährige. Sie habe ihn seinerzeit in Uruguay den Behörden ans Messer geliefert, indem sie nach einem Streit zur Polizei ging und seine wahre Identität bekannt gab. Dabei habe er sich bereits ein neues Leben als Geschäftsmann aufgebaut gehabt.

Die Verhandlung wurde zur gutachterlichen Überprüfung der Urkunde auf unbestimmte Zeit vertagt. Die Angeklagte, für die laut ihrer Aussage früher zwölf Millionen Francs “Details” waren, lebt inzwischen von der Mindestsicherung. Auffallend ist außerdem, dass ein von ihr im Akt enthaltener Brief an ihren Anwalt dieselben Grammatikfehler enthält wie sie in der umstrittenen Urkunde aufscheinen.

(apa/red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Prozess um umstrittene Urkunde: Ex-Schwiegertochter in Wien vor Gericht
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen