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Prozess um tödlichen Brand in Grazer Bar

Prozess um tödlichen Brand in der Grazer Stern-Bar
Prozess um tödlichen Brand in der Grazer Stern-Bar ©APA/KARIN ZEHETLEITNER
Der fatale Brand in der Grazer Stern-Bar zu Silvester 2023/24 ist am Freitag im Straflandesgericht im Mittelpunkt eines Prozesses gestanden. Eine Studentin starb in den Flammen, zehn Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Der Betreiber des Lokals musste sich wegen fahrlässigem Herbeiführen einer Feuersbrunst verantworten. Er fühlte sich nicht schuldig, weil seiner Meinung nach alle behördlichen Auflagen umgesetzt worden waren.

"Was als Party begann, endete als Albtraum", umriss die Staatsanwältin das tragische Geschehen in der Stern-Bar. Damals brach ein Feuer aus und machte den einzigen Fluchtweg für die Gäste fast unpassierbar. Im Eingangsbereich soll entzündliches Material gelagert gewesen sein, ein Notausgang war versperrt und das Personal nicht ausreichend für Brandfälle geschult, prangerte die Anklägerin an. "Der tragische Ausgang wäre vermeidbar gewesen", lautete ihre Erkenntnis.

Sie warf dem Betreiber vor, dass mit offenem Licht und Feuer im Eingangsbereich hantiert worden wäre. Für Gäste hätte es einen Notausstieg über ein Fenster geben sollen, doch da stand ein Tisch davor und das Fensterbrett war mit Deko vollgeräumt, somit war der Notausgang auch nicht als solcher erkennbar. Das Personal konnte über die Küche flüchten, den anderen Leuten blieb nur der Eingang, der somit gleichzeitig Notausgang war.

Mängel "nie thematisiert"

"Man braucht jemand, den man anklagen kann", war Verteidiger Michael Thomas Reichenvater überzeugt. "Wesentliche Personen aus Ämtern sind nicht angeklagt", meinte er. Das gelagerte Material sei von den Behörden nie beanstandet worden, Mängel wurden nie thematisiert.

Der Angeklagte fühlte sich nicht schuldig. Zum Zeitpunkt des Brandes war er nicht im Lokal gewesen. "Ist für Sie ein Haupteingang ein Notausgang?", fragte Richterin Julia Riffel. "Das haben die Behörden so gesagt", rechtfertigte sich der 45-Jährige. "Sie haben sich nie Gedanken gemacht, ob ein Ausgang im Notfall für über 100 Leute reicht?", hakte die Richterin nach. "Nein", antwortete der Befragte. Er selbst war als Brandschutzbeauftragter eingetragen und nach seinen Angaben habe er "den Mitarbeitern gesagt, was sie tun sollen".

"Ich habe gedacht, wir sterben"

Als der Brand gegen 3.00 Uhr früh ausbrach, waren 20 bis 30 Personen im Lokal. "Ich habe das Feuer nicht gesehen, nur den Rauch bemerkt", schilderte eine Zeugin. "Wir konnten nicht mehr beim Ausgang hinaus und sind nach hinten ins WC geflüchtet." Zusammen mit zwei Freunden befand sie sich in einer WC-Kabine und "ich habe gedacht, wir sterben", beschrieb sie unter Tränen. Dann wurde sie ohnmächtig und wachte erst vier Tage später im Krankenhaus auf.

Eine andere Besucherin konnte nicht erscheinen, sie leidet immer noch unter den psychischen Folgen der Brandnacht. "Ich hatte mit dem Leben abgeschlossen", gab sie vor der Polizei an. Doch sie wurde im letzten Moment von einem Kellner gerettet, der sie durch die Küche in den Hof führte. Ihr Freund gehörte zu jenen, die auf der Toilette bewusstlos wurden und von der Feuerwehr gerettet werden konnten.

Mehrere Zeuginnen und Zeugen gaben an, dass es keinerlei Hinweise auf einen Fluchtweg gab. Das Fenster, das als Ausstieg hätte dienen sollen, war ebenfalls nicht gekennzeichnet. "Ich war im fünften Monat schwanger und wollte daher in der Nähe des Ausgangs sitzen falls ich hinaus muss", erzählte eine Frau. Plötzlich habe sie auf der einen Seite starke Hitze gespürt. Sie und ihr Mann konnten sich gerade noch durch die Eingangstüre ins Freie retten. Gesundheitliche Folgen habe sie keine, "und auch meine Tochter ist gesund".

Der Prozess wird mit weiteren Zeugenbefragungen am 9. September fortgesetzt. Ein Urteil wird für diesen Tag aber nicht erwartet, da sich wichtige Zeugen entschuldigt haben.

(APA)

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