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Prozess um tödlichen Arbeitsunfall in NÖ: Zwei Freisprüche

Die Urteile sind Gerichtsangaben zufolge nicht rechtskräftig.
Die Urteile sind Gerichtsangaben zufolge nicht rechtskräftig. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Am Dienstag hat es in Wiener Neustadt in einem Prozess um einen Arbeitsunfall mit einem Toten im April bei einem Autozulieferer in Kottingbrunn (Bezirk Baden) zwei Freisprüche gegeben.

Die Urteile sind Gerichtsangaben zufolge nicht rechtskräftig. Ein 36-Jähriger war am 22. April bei Wartungstätigkeiten schwer verletzt worden und drei Tage später im Krankenhaus gestorben. Einem Team- und einem Abteilungsleiter wurde grob fahrlässige Tötung angelastet, was sie bestritten.

Ereignet hatte sich der Vorfall bei routinemäßigen Wartungsarbeiten in einem Lötofen. Der 36-Jährige musste reanimiert werden und wurde ins Krankenhaus Wiener Neustadt geflogen. Der Mann erlag am 25. April seinen schweren Verletzungen. In der Folge nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf, der Unfallhergang wurde untersucht.

Tödlicher Arbeitsunfall in NÖ: Sicherungsmaßnahmen waren Thema

Als Beschuldigte kristallisierten sich der 59-jährige Teamleiter sowie der 46-jährige Abteilungsleiter des niederösterreichischen Unternehmens heraus. Ihnen wurde angelastet, den Arbeiter ohne entsprechende Sicherungsmaßnahmen beschäftigt zu haben, was jedoch bestritten wurde. Der Mann starb infolge der Einatmung von sauerstoffverarmter Luft, festgestellt wurde ein Sauerstoffschaden des Gehirns.

Das betroffene Unternehmen hatte in einer ersten Reaktion im Mai hervorgehoben, dass für die Instandhaltung "detaillierte Arbeitsanweisungen für jeden einzelnen Arbeitsschritt" vorgelegen seien. Betont wurde außerdem, dass alle für die Durchführung der Wartung vorgeschriebenen Ausrüstungen "in einwandfreiem Zustand vorhanden und zugänglich" waren.

(APA/Red)

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