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Prozess um tödliche Blutegel-Therapie

Nach einer Blutegel-Therapie in einer Praxis im Weinviertel ist im vergangenen Juli eine knapp 86-Jährige einem Herzinfarkt infolge Blutarmut erlegen. Die Ärztin steht jetzt vor Gericht.

Am Freitag musste sich die behandelnde Ärztin (51) wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen am Landesgericht Korneuburg verantworten.

Die Medizinerin bekannte sich nicht schuldig. Nun sollen medizinische Sachverständige beigezogen werden – das Verfahren wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatte die Ärztin die Behandlung vorgenommen, ohne sich über die vorliegenden Krankheiten – insbesondere des Herzens – der Pensionistin zu erkundigen. Als die 51-Jährige die Frau in der zweiten Nacht nach der Therapie mit der Rettung ins Krankenhaus Mistelbach einweisen ließ, war es zu spät.

Die Beschuldigte meinte, medizinisch korrekt vorgegangen zu sein. Nachdem 20 Blutegel am Fuß der 86-Jährigen angesetzt gewesen waren, sei absinkender Blutdruck “normal” – zur Korrektur habe sie Infusionen mit Kochsalzlösungen verabreicht. Erst am Tag nach der Therapie habe sie Kenntnis von einem Angina Pectoris-Medikament erhalten, das die an Arthritis leidende Patientin “gegen Schmerzen” eingenommen habe.

Sie habe der Tochter empfohlen, ihre Mutter in ein Krankenhaus zu verlegen, diese hätte jedoch einen Transport nach Wien organisieren wollen. Dazu erklärte die Zeugin allerdings, die Rettung nach telefonischer Mitteilung der Ärztin, dass es der Mutter besser gehe, wieder abbestellt zu haben.

Die Tochter wandte sich nach dem Tod ihrer Mutter – einen Erlagschein für die Egel-Behandlung hatte sie noch am Todestag erhalten – an die NÖ Patientenanwaltschaft. Die Ärztin wurde seitens des Landes mit einem vorläufigen Berufsverbot belegt. In der Folge ging sie mit ihrer Praxis in Konkurs.

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