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Prozess um sexuellen Missbrauch einer achtjährigen Wienerin: Freispruch

Der Mann wurde rechtskräftig im Zweifel freigesprochen.
Der Mann wurde rechtskräftig im Zweifel freigesprochen. ©APA (Sujet)
Ein fast 61-Jähriger musste sich am Dienstag wegen sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen in Korneuburg vor einem Schöffensenat verantworten. Die Anklage warf ihm mehrere Übergriffe auf die damals achtjährige Tochter von Verwandten im Herbst 2014 und Sommer 2015 vor. Er bekannte sich nicht schuldig und wurde rechtskräftig im Zweifel freigesprochen.

Es gebe keine objektiven Beweise, so Richter Helmut Neumar in der Begründung. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.

Prozess um sexuellen Missbrauch in NÖ

Das in Wien wohnende Mädchen hatte jedes zweite Wochenende beim Angeklagten und seiner Frau übernachtet und die halben Sommerferien dort verbracht. Es war “wie ein Enkelkind” für das kinderlose Paar, “unser Sonnenschein”, sagte die Ehefrau des 61-Jährigen, der sich die Anschuldigungen – laut Aussagen der Kleinen u.a. Berührungen bei einem “Spiel” in der Badewanne und nach Herunterziehen der Pyjamahose – nicht erklären konnte. Er sei mit keinem bös, meinte er.

Das Opfer habe bei den Befragungen im Jänner und Februar glaubwürdig geschildert, was der Onkel gemacht habe, meinte die Anklägerin. Der Fall flog im vergangenen November auf, nachdem die Neunjährige die Vorfälle zunächst einer Freundin und diese wiederum ihrer Mutter erzählt hatte.

Angeklagter rechtskräftig im Zweifel freigesprochen

Sein Mandant, der mit seiner Frau keine Kinder hat, habe für das Mädchen sogar ein Kinderzimmer eingerichtet, sagte der Verteidiger. Er stellte in den Raum, warum denn, wenn die Vorwürfe wahr wären, etwa bei gemeinsamen Ausflügen niemandem irgendetwas aufgefallen war.

“Sie war so gern bei uns, wir haben uns mit ihr beschäftigt, Ausflüge gemacht…”, erzählte der Niederösterreicher und bestritt jeglichen Missbrauchsversuch. Er schloss auch aus, das Kind etwa beim Kitzeln im Geschlechtsbereich erwischt zu haben. Seine Frau halte zu ihm, als für ihn eine Welt zusammenbrach. Der Kontakt riss nach Bekanntwerden der Causa ab, wenngleich die Kindeseltern im Zeugenstand ebenfalls von einem ehemals engen Verhältnis der Familien berichteten. Man werfe dem Onkel gar nichts vor, hieß es. Die Mutter des Mädchens hatte keinerlei Veränderungen oder Auffälligkeiten an ihrer Tochter bemerkt. Das Kind, das Onkel und Tante sehr gerne habe, wurde in dem teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess als sehr aufgeweckt, fantasievoll und mitteilungsbedürftig beschrieben.

(apa/Red)

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