Prozess um schweren Bahnunfall am Landesgericht Korneuburg
Laut Staatsanwaltschaft müssen sich der Triebwagenführer und der Fahrdienstleiter wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten.
An dem Bahnübergang, dessen Schranken wegen eines Defekts nicht geschlossen war, waren an jenem Juni-Vormittag ein Kleintransporter und ein Regionalzug kollidiert. Bei dem Unfall kamen eine Zweijährige und ein 44-jähriger Mann ums Leben. Der Lenker (57), Vater des kleinen Mädchens, überlebte mit schweren Verletzungen an Brustkorb, Hüfte und Oberschenkeln.
Der Pick-up wurde von dem Dieseltriebwagen laut Polizei 39 Meter weit mitgeschleift – bis in die Haltestelle Glinzendorf. Die Fahrerkabine wurde dabei zerstört. Die 15 bis 20 Reisenden in dem Zug, der von Wien-Süd nach Marchegg unterwegs gewesen war, blieben unverletzt.
Nach damaligen ÖBB-Angaben war die Schrankenanlage nach einem Blitzeinschlag am Vorabend defekt und daher nicht in Betrieb, Sicherheitsmaßnahmen seien sofort eingeleitet worden. An die Triebwagenführer erging ein Vorsichtsbefehl, vor der Kreuzung anzuhalten. Zum Zeitpunkt des Unfalles seien Signaltechniker damit beschäftigt gewesen, den Schaden an der Schrankenanlage zu beheben. Vor dem folgenschweren Unfall hatten bereits 20 andere Züge die Stelle passiert.