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Prozess um Salzburger Baby-Entführung am Landesgericht Innsbruck

Kind konnte wohlbehalten Mutter übergeben werden
Kind konnte wohlbehalten Mutter übergeben werden ©APA (Archiv/Neumayr)
Jene Tirolerin, die im Juni 2010 ein drei Monate altes Baby aus einem Salzburger Einkaufszentrum entführt hat, muss sich am heutigen Montag wegen Kindesentziehung vor einem Innsbrucker Schöffengericht verantworten.

Hauptangeklagt ist aber das Verbrechen der Veruntreuung, wofür der Frau eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren droht.

Baby-Entführung wegen übersteigertem Kinderwunsch

Die Frau hatte das Mädchen am 9. Juni des vergangenen Jahres an sich genommen, während seine Mutter Gewand in einer Umkleidekabine anprobierte. Obwohl das Einkaufszentrum unmittelbar danach abgeriegelt worden war, gelang der Täterin die Flucht. Fünf Stunden später wurde die Entführerin in Bayern in Grenznähe zu Tirol festgenommen. Das Baby konnte den Eltern unverletzt übergeben werden. Laut Staatsanwaltschaft soll die Tirolerin zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen sein. Beim Delikt der Kindesentziehung liegt das Strafmaß bei bis zu drei Jahren. Motiv soll eine übersteigerter Kinderwunsch gewesen sein.

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